Bundesnetzagentur Hilfe

Nein 100%
Ja 0%

1 Stimmen

1 Antwort

Nein

War es ein versichertes Paket? Dann hast du Anspruch auf Erstattung.


Mariooo10066 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:02

Dann hast du Anspruch auf Erstattung.

Danke für deine Hilfe ich hätte sonst nicht gewusst das ich Anspruch hätte ey du bist so schlau wie Einstein

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Fuchsbutter  03.09.2024, 15:03
@Mariooo10066

War es ein versichertes Paket? Den wichtigsten Teil der Antwort hast du ignoriert.

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Mariooo10066 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:05
@Fuchsbutter

Nicht ich der versender dhl behauptet das Paket sei zugestellt obwohl ich es nie erhalten habe beweis sei eine Unterschrift die nicht meine ist

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Fuchsbutter  03.09.2024, 15:06
@Mariooo10066

Der Versender muss schriftlich eine Erstattung beantragen und dabei angeben, dass die Unterschrift auf dem Paket nicht die des Empfängers ist. Könnte das Paket bei einem Nachbarn herumliegen?

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Mariooo10066 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 15:07
@Fuchsbutter

Versender ist Amazon ich denke soe wissen was sie tun Nachbarn hat es nicht dhl behauptet ich hätte es also mal sehen was die tage dabei rauskommt

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