Arbeitsvertragsdaten online eingeben = gültig?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein noch nicht 100%
ja 0%

2 Antworten

Nein noch nicht

Ein Vertrag kann nur mit der Übereinstimmung beider Parteien zustande kommen. Die Angabe der Personalien ist noch keine zustimmende Handlung sondern eine Voraussetzung für einen möglichen Vertrag.

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Allerdings, -es ist vermutlich nicht nötig-, aber ich möchte einfach aus Erfahrung heraus auf etwas hinweisen. Siehe den beil. Link. Deine Fragestellung (natürlich ohne den Hintergrund) lässt mich vorsichtig werden. Zum Beispiel ob du die Firma kennst und es nicht nur ein extrem verlockendes Online-Angebot von Unbekannten ist. Stichworte wären Warenagent, Finanzagent oder die Benutzung deiner übermittelten Daten für weitere Straftaten.

https://www.polizei-dein-partner.de/themen/internet-mobil/detailansicht-internet-mobil/artikel/gefaelschte-stellenanzeigen-fake-stellenangebote.html

Nein noch nicht

In Deutschland gilt die Formfreiheit für Verträge. Das heißt auch mündlich abgeschlossene Verträge sind wirksam.

Aber wie du geschrieben hast, hast du lediglich deine Daten angegeben. Du hast damit noch keinen Bedingungen zugestimmt. Auch dein Arbeitgeber hat ausdrücklich gesagt, dass das noch kein Vertrag ist, sondern dass du den Vertrag noch erhalten wirst.

Dennoch können Abmachungen auch Vorläufig getroffen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

TheQuestionGuy2 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 11:20

Aber ich sollte ihn ja erstmal überhaut lesen können :D

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