Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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kurzfristige Nebenbeschäftigung - abgerechnet über SK 6?

Ich bin 26 Jahre alt
Angesteller in Steuerklasse 1
Verdiene um die 35.000€ Brutto/Jahr bzw. 23.000 Netto/Jahr.

Ich möchte nebenbei Geld dazu verdienen. Jetzt habe ich einen Vertrag als Flyerverteiler vorliegen für eine App mit Sitz in Berlin.
Das Arbeits-, bzw. Zahlungsmodell sieht wie folgt aus:
- 10€/Std.
- 2 Einsatztage a 4-6 Stunden die Woche. 32-54 Std./Monat
- Bonusmodell: Je mehr % der verteilten Flyer sich durch den Code auf dem Flyer in der App anmelden, desto mehr Bonus kriege ich auf den Stundenlohn verrechnet, dass geht von +1€-+10,20€/Std.
Bedeutet: Ich kann pro Monat 320€ - 1090,80€ verdienen, wobei ich davon ausgehe dass es regelmäßig um die 500-600€ sein werden.

Meine Fragen:
- Wirkt sich die Steuerklasse 6 dann auch auf meinen Hauptberuf aus oder bleibt mein Gehalt im Hauptberuf davon unberührt?

- Bin ich dann gezwungen jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen? Wenn ja, wirkt sich diese Positiv bei meinem Einkommen aus oder muss ich nachzahlen? Ich habe nämlich nichts von den Steuern abzusetzen ausser 5km Arbeitsweg und die Pauschalbeträge.

- Wie viel bleibt mir jeden Monat übrig von den 500-600€? Von dem Nebenjob Arbeitgeber habe ich gesagt bekommen, dass von 50€ immer 7€ an Steuern fällig wären, die ich aber zu 50% in der Steuererklärung absetzen kann.

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Resturlaub und Überstunden Lohnsteuerklasse 6 Zuflussprinzip?

Guten Tag liebe Community, ich habe da so ein Problem mit meinem alten Arbeitgeber. Ich war bis Ende April befristet beschäftigt und hatte noch Anspruch auf 80 Überstunden und 7 Tage Resturlaub. Im Normalfäll hätte ich mit der Auszahlung mit der letzten Abrechnung gerechnet, was nicht geschehen ist. Nun habe ich die Zahlungen verspätet erhalten und in der Abrechnung wurden die Summe mit Lohnsteuerklasse 6. Zusätzlich wurde die Abrechnung nicht bis Ende April datiert sondern für den Mai. Dadurch hatte ich bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes Probleme was nach langem hin und her geklärt werden konnte, da zumindest auf der Arbeitsbescheinigung die Summe korrekt für den April eingetragen wurde. Der ehemalige Arbeitgeber suggeriert allen Ämtern und Behörden damit eine längere Beschäftigung als es tatsächlich der Fall war. Wer weiß welches Amt als nächstes Probleme macht. Daraufhin habe ich meinen ehemaligen AG gebeten die Berechnung neu vorzunehmen, woraufhin ich als Antwort bekam, dass alles korrekt ist und er nach dem "Zuflussprinzip" handeln musste, ich keine neue Abrechnung bekomme. Nun meine Frage: in dem Fall zählt doch nicht der Tag der Überweisung sondern die Zeit in der ich den Anspruch auf die Zahlungen erworben habe, oder? Weiter steht es auf der vom AG ausgefüllten Arbeitsbescheinigung (April) orrekt drauf und der Zeitraum auf der letzten Abrechnung ist ein ganz anderer (Mai). Ist das alles korrekt oder kann ich eine Nachberechnung für den Zeitraum bis zum letzten Arbeitstag verlangen, zumal das Geld dann auch mit Steuerklasse 1 berechnet wird? Danke und Gruß

Arbeitsrecht, Steuerrecht, Steuerklasse 6, zuflussprinzip

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