Hallo Leute, gehört eine Shishalounge ohne Getränke und Speisen zu Gastronomie?

Folgendes Problem.. ich würde gerne eine Shishalounge eröffnen. Ich bekomme jedoch die Nutzungsänderung (Gastronomie) nicht durch, da ich keine ausreichende Stellplätze vorweisen kann. Die Satzungen für die Stellplätze haben sich vor 3 Wochen geändert. Vorher war das so, dass man pro Stellplatz 8 Personen eingeplant hatte. Das Lokal hat ca. 100qm Nutzfläsche. Mit 5 Stellplätzen können wir also 40 Personen einplanen. Wir waren vor über 4 Wochen beim Bau- und Ordnungsamt und haben bei einer bekannten die beim Bauamt arbeitet, die Pläne gezeigt. Sie meinte, dass es genau so kein problem sei.

Nach dem heutigem Gespräch mit dem Bürgermeister & Ordnungsamt etc. wurde uns mitgeteilt, dass wir keine Lounge eröffnen können, da sich die Satzung geändert haben und ab nun pro 10qm ein Stellplatz Pflicht ist.

Die Lounge (100qm) ist jedoch auf 3 offenen Ebenen verteilt die man abtrennen kann. Streng gesehen, können wir für die 30qm (Pos.A) eine Nutzungsänderung (Gastronomie), sprich Ausschank von Getränken ohne Probleme bekommen.

Die anderen 70qm(Pos.B) können wir als eine Lounge ohne Speisen und Getränke eröffnen (Nur wenn Shishalounge nicht als Gastronomie fällt.), in dem man also nur eine Shisha raucht. Wenn jemand etwas zu trinken möchte, bekommt es von der Pos.A, dass wir als eine zusätzliches Gewerbe anmelden.

Natürlich kann so eine Frage nur ein Anwalt explizit beantworten. Vielleicht kennt sich aber jemand von Euch gut aus und kann uns da ein wenig helfen.

Vielen Dank!

LG Kangal

Getränke, Shisha, Gastronomie

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