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Unterlassene Hilfeleistung durch Schule /Direktor? Mobbing??

Muss etwas ausholen

Mein Sohn (15) , wurde in der Vergangenheit immer wieder gemobbt und bedroht . Auch wird an dieser Schule mit Drogen gedealt und Drogen innerhalb der Schule verkonsumiert . Mehrere Gespräche mit der Klassenlehrerin und dem Direktor blieben ergebnislos. Das einzige was passierte , war , dass der Direktor mich , während mein Sohn erkrankt war , anrief , weshalb er nicht da wäre . Kurz darauf erhielten wir von Klassenkameraden die Info , dass der Direktor die Mitschüler über den Inhalt unseres Telefonats unterrichtet hat . Auch hat er meinen Sohn in der Vergangenheit immer wieder vor der Klasse bloß gestellt . Seit letzter Woche nun wird mein Sohn wieder massivst angegangen und heute ist die Blase geplatzt . Er wurde beschimpft , worauf mein Sohn auch zurück schimpfte und den betreffenden Jungen schubste . Daraufhin kam ein weiterer Junge dazu , der meinen Sohn anfing zu boxen . Letztendlich schlug mein Sohn diesen Jungen nieder , es kamen mehrere Freunde von den anderen dazu , die auf meinen Sohn einschlugen . Nun wird behauptet , mein Sohn hätte angefangen , er hätte zur Schlagverstärkung ein Feuerzeug in der Hand gehalten . Er hat einen Schulverweis erhalten und der Direktor hat Strafanzeige gegen ihn gestellt ( obwohl er meinem Sohn gesagt hatte , dass er es nicht tun würde ) Er wäre eine massive Gefahr für die Schule .

Auch wurden ausschließlich Zeugen befragt , die mit dem anderen Jungen befreundet sind . Zeugen , die für meinen Sohn sprechen könnten , wurden nicht gehört .

Mein Sohn hat bis dato noch nie jemanden geschlagen , heute das war eine Reaktion auf die vielen vorherigen Geschehnisse .

Ich weiß überhaupt nicht, was ich jetzt tun kann/soll ....

Muss dazu sagen, dass unser Vertrauen in diesen Direktor und diese Schule völlig zerstört ist .

Kinder, Mobbing, Schule, Verhalten, Psychologie, Schulausschluss
SchG - Schulausschluss

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Verhaltensmaßnahme in der Schule. Ich bin mittlerweile 18 jahre alt und besuche ein weiterführendes Wirtschaftsgymnasium. Bei uns an der Schule heißt es, nach der dritten Klassenkonferenz fliegt man von der Schule. Ich habe die 11te Klasse wiederholt und hatte im ersten Jahr eine Klassenkonferenz bei welcher ich noch 17 war. Meine Eltern wurden kontaktiert und alles wurde ordnungsgemäß protokolliert. Nun hatte ich im ersten Jahr ein Gespräch mit dem Rektor welches meiner Verhaltensänderung galt. Offiziel war dies keine Konferenz, ich habe nicjts schriftlich bekommen und habe nichts unterschrieben. Meine Eltern wurden auch nicht benachrichtigt. Nun hatte ich vor 2-3 Monaten im zweiten jahr der elften klasse ein zweites Gespräch da wurde auch nichts schriftlich gemacht. Es wurde nur fleißig protokoliert. Ohne meine Kenntniss. So nun hatte ich vor kurzem meine 2. offiziele Konferenz, in diesem Schuljahr aber die erste. Ich bekamm 3 Tage Schulaußschluss, und es steht geschrieben das beim nächsten vergehen ein endgültiger Schulausschluss stattfindet. Mein Rektor begründete dies mit "das ist deine vierte Konferenz." Jedoch gan es ja nur 2. Können gespräche mit dem Rektor genauso gewertet werden wie eine Offiziele Klassenkonferenz? Und zudem habe ich Klassenkameraden die bereits VIER konferenzen hatten und trozdem noch keinen tag Schulausschluss hatten. Desweiteren habe ich Lehrer die mich vor der Klasse bloßstellen, indem sie von mir gemachte fehler laut nennen und lachen. Kann ich dies nutzen um verständlich zu machen weswegen es mir an respekt gegenüber diesem Lehrer fehlt? Ich hoffe auf eine hilfreiche antwort. Ich gehe in Baden Württemberg zur schule somit fällt das ganze unters BW SchG und der ausschluss erfolgte unter Paragraph 90 des SchG

Mit freundlichen Grüßen Peddy

Schule, Bloßstellung, Schulausschluss
gegen einen Schulausschluss vorgehen

Hallo Leute, meine Schwester hat heute von der schule einen Brief bekommen der wie folgt aussieht.

X in der Klasse Y hat die schulischen Pflichten wie folgt verletzt:

Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte. Zur Anhörung vor dem Disziplinarausschuss am Dez. 2013 (fast 2 Jahre nach der androhung) ist sie nicht erschienen. Es wird darauf hingewiesen. dass die Schülerin bis zum Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres berufsschulpflichtig ist.

Als Ordnungsmaßnahme wird deshalb verhängt : Entlassung aus der XY schule.

Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift zu bestätigen und diese Mitteilung an die Schule zurückzuleiten.

also ich sehe da nicht mal ne Begründung und kann dadurch nicht entnehmen weswegen sie von der schule entlassen wurde. Zum Disziplinarausschuss vor paar tagen, wurde meine Mutter nicht eingeladen oder meine Schwester hat den Brief abgefangen, aber wie kann man denn sowas einfach so beschließen ohne mal Telefonisch mit der Mutter Kontakt aufzunehmen???

Also zu meiner frage, ich möchte gerne einen Widerspruch gegen diese Entlassung einlegen. Erstens: weil ich und meine mutter von der ganzen sache garnichts mitbekommen. (Schwester ist noch nicht 18) Zweitens: jetzt 5 Monate vor den Abschlussprüfungen jemanden rauszuwerfen finde ich total unfair.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was sollte ich in den widerspruch schreiben? gibt es da sowas wie mustervorlagen? Und vor allem, sollte meine Schwester nach den Ferien einfach weiter in die schule gehen wenn ich widerspruch eingelegt habe?

Viel dank für eure hilfe ich bin echt mit meinen Latein am ende.

Widerspruch, Schulausschluss
Viele Fehlstunden - Ausschluss aus der Schule?

Hallo,

ich bin 19 Jahre alt und mache zur Zeit mein Fachabi in der HöHa an einem Berufskolleg in NRW. Mein Problem ist, ich habe dieses Halbjahr sehr viele Fehlstunden zusammen gekriegt. (260 Fehlstunden, 152 unentschuldigt). Natürlich war ich nicht jedes mal Krank und ich habe einfach sehr viel gebummelt. Neulich habe ich einen Brief von der Schule bekommen, in dem stand dass wenn ich weiter gegen die Schulordnung verstoße (also weiterhin unentschuldigt fehle) dann wird man mir Ordnungsmaßnahmen aufbrummen. Ich hatte auch wirklich den Willen, jetzt in der Schule loszulegen und nicht mehr zu fehlen. Allerdings ist dann meine Oma gestorben zu der ich eine starke emotionale Bindung hatte wenn man es so sagen möchte. Das hat mich sehr mitgenommen, weshalb ich dann wieder 4 Tage gefehlt habe und danach war ich 3 Tage Krank, und das wirklich dann. Jetzt habe ich erneut einen Brief von der Schule bekommen. In diesem steht dass ich der Verpflichtung die Schulordnung einzuhalten nicht nachgekommen wäre ( wegen den unentschuldigten Fehlstunden). Stimmt, sehe ich ein. Ich hatte vorher aber auch schonmal ein Gespräch mit meiner Klassenlehrerin und sie meinte jeder hätte eine zweite Chance verdient, sie wird es nicht sein die mich schmeisst wenn ich verspreche mich jetzt reinzuhängen. In dem zweiten Brief stand halt noch :

[...] Auf Grund des Fehlverhaltens beabsichtige ich gegen Sie eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen. Sollte Ihr Fehlverhalten fortdauern, sieht das Schulgesetz weitere Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Entlassung der Schule vor. Damit Sie noch einmal die Möglichkeit haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern, lade ich Sie für [...] zu einem Gespräch ein. [...]

Weiter unten im Kleingedruckten steht : Nach §53 SchG Abs. 3 sind folgene Ordnungsmaßnahmen durch den Schulleiter möglich: schriftlicher Verweis, die Überweisung in eine parallel Klasse oder Lerngruppe, der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zwei Wochen und von sontigen Schulveranstaltungen.

Nun habe ich ein paar Fragen dazu. Hat jemand sowas schonmal erlebt? Ist es wirklich so wie in dem Brief dass ich zwar Ordnungsmaßnahmen aufgedrückt bekomme, aber wenigstens nicht von der Schule fliege? Oder kann man mich jetzt doch von der Schule schmeißen?

Ich habe in dem Gespräch zu welchem ich eingeladen wurde, nicht vor zu lügen. Wie gesagt wollte ich ja auch was an mir ändern, habe meine Fehler eingesehen und möchte den Unterricht nun gerne weiterhin besuchen. Das schlimmste wovor ich Angst habe wäre eine Ausschulung sofern das im Moment möglich ist. Da ich meine Klasse mag, wäre auch eine Versetzung in eine Parallel Klasse schlimm, und eig. garnicht machbar da wir in jeder Klasse einen anderen Kurs haben. Also meine Klasse hat den Kurs Logistik, andere z.B. Spanisch oder Sozialwissenschaften usw.

Wäre über schnelle und ehrliche Antworten sehr erfreut. Vielen Dank für das lesen meines Problems.

Schule, Fachabitur, Fehlstunden, Ordnungsmaßnahme, Schulausschluss
ADHS Kind von Schule verwiesen, Kindergeld und Unterhalt?

Hallöchen allerseits, das Kind einer Bekannten von uns hat binnen kürzester Zeit mehrere Verweise in der Schule kassiert, dann wurde Schulausschluß angedroht, und am nächsten Tag auch ausgesprochen. Das Kind ist seit langer Zeit unter Ärztlicher Aufsicht und medikametös eingestellt. Jugendamt und Jugendcoach sind auch mit involviert. Der erste Jugendcoach hat bereits aufgegeben (weiblich) und die Aufgabe an einen männlichen Coach weitergegeben. Psychologe, Ergo und alles haben auch keine Wirkung gezeigt oder gebracht. Er soll jetzt in eine Schule für schwer Erziehbare, aber wird vermutlicher Weise auch da "die Sau rauslassen". Er ist 10, und löst jeden Konflikt mit Schlägen, hört auf nichts und niemanden und lässt sich auch nichts sagen. Die Mutter ist alleinerziehend und hat 2 ADHS Kids. Wir selbst haben auch 2 dieser Sorte, allerdings "pflegeleicht" in diesem Vergleich. Jetzt war die Überlegung, ihn in der anderen Schule unter der Woche komplett drin zu lassen, daß er nur am Wochenende nach Hause kommt, weil es auch mit dem Bruder meist nur Konflikte, Streitereien, Geschlage etc, etc, etc gibt. Die Bekannte meinte, daß in diesem Falle der Unterhalt und das Kindergeld komplet an diese Schule gehen würde. Kann das möglich sein????

Das Kind ist doch am Wochenende dann zuhause, und die Klamotten und andere Sachen die das Kind braucht, muss doch auch die Mutter kaufen

ADS, Unterhalt, ADHS, Kindergeld, Schulausschluss

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