Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich einer Verhaltensmaßnahme in der Schule. Ich bin mittlerweile 18 jahre alt und besuche ein weiterführendes Wirtschaftsgymnasium. Bei uns an der Schule heißt es, nach der dritten Klassenkonferenz fliegt man von der Schule. Ich habe die 11te Klasse wiederholt und hatte im ersten Jahr eine Klassenkonferenz bei welcher ich noch 17 war. Meine Eltern wurden kontaktiert und alles wurde ordnungsgemäß protokolliert. Nun hatte ich im ersten Jahr ein Gespräch mit dem Rektor welches meiner Verhaltensänderung galt. Offiziel war dies keine Konferenz, ich habe nicjts schriftlich bekommen und habe nichts unterschrieben. Meine Eltern wurden auch nicht benachrichtigt. Nun hatte ich vor 2-3 Monaten im zweiten jahr der elften klasse ein zweites Gespräch da wurde auch nichts schriftlich gemacht. Es wurde nur fleißig protokoliert. Ohne meine Kenntniss. So nun hatte ich vor kurzem meine 2. offiziele Konferenz, in diesem Schuljahr aber die erste. Ich bekamm 3 Tage Schulaußschluss, und es steht geschrieben das beim nächsten vergehen ein endgültiger Schulausschluss stattfindet. Mein Rektor begründete dies mit "das ist deine vierte Konferenz." Jedoch gan es ja nur 2. Können gespräche mit dem Rektor genauso gewertet werden wie eine Offiziele Klassenkonferenz? Und zudem habe ich Klassenkameraden die bereits VIER konferenzen hatten und trozdem noch keinen tag Schulausschluss hatten. Desweiteren habe ich Lehrer die mich vor der Klasse bloßstellen, indem sie von mir gemachte fehler laut nennen und lachen. Kann ich dies nutzen um verständlich zu machen weswegen es mir an respekt gegenüber diesem Lehrer fehlt? Ich hoffe auf eine hilfreiche antwort. Ich gehe in Baden Württemberg zur schule somit fällt das ganze unters BW SchG und der ausschluss erfolgte unter Paragraph 90 des SchG

Mit freundlichen Grüßen Peddy