Hallo ich schreibe morgen einen Bwl Test in der Schule. Ich muss Informationen über die Prokura und die Handlungsvollmachten wissen, jedoch verstehe ich bei beiden den Punkt: Beschränkung nicht.
Bei Prokura steht: •im innenverhältnis möglich •im Aussenverhältnis (gegenüber dritten) nicht möglich
Bei Vollmachten steht:
•Möglich
• Jedoch Schutz des Dritten: Wenn er die Beschränkung nicht kannte ist der Vertrag gültig
ich verstehe leider nur Bahnhof ??
kann mir jemand erklären was damit gemeint ist oder allgemein die Beschränkungen bei Prokura und Handlungsvollmachten erklären und was überhaupt mit Beschränkungen gemeint ist ?
danke im Voraus