Wer kann Prokura erteilen?

2 Antworten

Prokura wird erteilt durch einen Kaufmann (Inhaber eines Handelsgeschäftes) oder durch seinen gesetzlichen Stellvertreter. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer zuständig, sofern laut Gesellschaftsvertrag nicht die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Bei Personengesellschaften sind die Vollhafter zuständig. Angestellte (etwa Handlungsbevollmächtigte oder Prokuristen) dürfen keinesfalls Prokura erteilen.

Ich hatte das Thema mal in der 10. Klasse (Wirtschaft - FOS) gehabt, eventuell hilft dir das ja weiter.

Die Prokura kann in folgende Arten unterteilt werden:

  • Einzelprokura
  • Gesamtprokura
  • Filialprokura

Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.

Laut §49 (1) HGB ist es die Vollmacht für alle gewöhnlichen + außergewöhnlichen Geschäfte.


Hier noch ein paar Beispiele.

ohne Sondervollmacht:
- Käufe, Verkäufe
- Zahlungsgeschäfte
- Entlassungen
- Einstellungen
- Grundstückskauf
- Wechselunterschrift
- Prozessführung

mit Sondervollmacht:
- Grundstücke verkaufen und belasten

verboten:
- Geschäft verkaufen
- Eid leisten
- Bilanz, Inventar, Steuererklärungen unterschreiben
- Insolvenzantrag
- Gesellschafter aufnehmen


Lukas  17.01.2015, 17:03

Meinte 11. Klasse ^^

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almenger 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 17:04

Danke aber das beantwortet meine Frage in dem Sinne ja nicht.

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Lukas  17.01.2015, 17:05
@almenger

Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.

Ist doch die Antwort, oder nicht?

Einzig dem Inhaber eines Unternehmens oder dessen gesetzlichem Vertreter ist es möglich, Prokura zu erteilen.

Gesetzlicher Vertreter ist in Falle einer GmbH der Geschäftsführer. Dieser benötigt zusätzlich die Zustimmung der Gesellschafter. Bei einer AG kann Prokura nur durch den Vorstand erteilt werden. Bei Kommanditgesellschaften oder offenen Handelsgesellschaften ist einzig der persönlich haftende Gesellschafter dazu berechtigt.

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almenger 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 17:07
@Lukas

Nein, die Frage ist, wer Prokura vergeben kann

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