Wer kann Prokura erteilen?
Hallo zusammen,
ich glaube die Überschrift sagt alles
Wer kann Prokura erteilen? Entweder vom Kaufmann und seinen Angstellten (z.B. Handlungsbevollmächtigten oder andern Prokuristen oder nur vom Kaufmann?
2 Antworten
Prokura wird erteilt durch einen Kaufmann (Inhaber eines Handelsgeschäftes) oder durch seinen gesetzlichen Stellvertreter. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer zuständig, sofern laut Gesellschaftsvertrag nicht die Gesellschafterversammlung zuständig ist. Bei Personengesellschaften sind die Vollhafter zuständig. Angestellte (etwa Handlungsbevollmächtigte oder Prokuristen) dürfen keinesfalls Prokura erteilen.
Ich hatte das Thema mal in der 10. Klasse (Wirtschaft - FOS) gehabt, eventuell hilft dir das ja weiter.
Die Prokura kann in folgende Arten unterteilt werden:
- Einzelprokura
- Gesamtprokura
- Filialprokura
Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.
Laut §49 (1) HGB ist es die Vollmacht für alle gewöhnlichen + außergewöhnlichen Geschäfte.
Hier noch ein paar Beispiele.
ohne Sondervollmacht:
- Käufe, Verkäufe
- Zahlungsgeschäfte
- Entlassungen
- Einstellungen
- Grundstückskauf
- Wechselunterschrift
- Prozessführung
mit Sondervollmacht:
- Grundstücke verkaufen und belasten
verboten:
- Geschäft verkaufen
- Eid leisten
- Bilanz, Inventar, Steuererklärungen unterschreiben
- Insolvenzantrag
- Gesellschafter aufnehmen
Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.
Ist doch die Antwort, oder nicht?
Einzig dem Inhaber eines Unternehmens oder dessen gesetzlichem Vertreter ist es möglich, Prokura zu erteilen.
Gesetzlicher Vertreter ist in Falle einer GmbH der Geschäftsführer. Dieser benötigt zusätzlich die Zustimmung der Gesellschafter. Bei einer AG kann Prokura nur durch den Vorstand erteilt werden. Bei Kommanditgesellschaften oder offenen Handelsgesellschaften ist einzig der persönlich haftende Gesellschafter dazu berechtigt.
Danke aber das beantwortet meine Frage in dem Sinne ja nicht.