Anwalt legt Mandat nieder während laufender Prozesskostenhilfe. Darf er das?

Hallo zusammen,

im November 2014 wurde aus einem Gewaltschutzverfahren zwischen meinem Ex und mir vor Gericht ein Vergleich geschlossen, dass wir uns gegenseitig nicht mehr nähern oder kontaktieren dürfen bis Mai 2015.

Er hält sich leider nicht daran und mein Anwalt hat Ende Februar erstmalig die Androhung eines Ordnungsgeldes bei Wiederholung beantragt obwohl ich ihm bereits im Dezember mitteilte, dass mein Ex gegen den Vergleich verstößt. Zeugen sind vorhanden.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass direkt ein Ordnungsgeld verhängt werden würde, wenn genügend Beweise und Zeugen vorhanden sind.

Gestern hatte ich einen Termin bei ihm, wobei er mir Erstmals von einem 3 Stufen Modell erzählte.

  1. Stufe einstweilige Anordnung bzw. Vergleich vor Gericht.
  2. Stufe Androhung Ordnungsgeld
  3. Stufe Festsetzung Ordungsgeld

Er war gestern sehr sauer, weil ich ein wenig drängel, die einstweilige Verfügung ist Ende April vorbei und wir sind keinen Schritt weiter gekommen Die Verstöße meines Exfreundes gehen immer noch weiter, mittlerweile kann ich anhand von Einzelverbindungsnachweisen sogar seine ständigen Anrufe belegen. Ich bat meinen Anwalt nun die dritte Stufe zu beantragen. Beweisunterlagen hatte ich sogar dabei.

Daraufhin schmiss er mich aus sein Büro und heute bekam ich die Mandatsniederlegung von ihm.

Darf er dies so einfach trotz laufender Prozesskostenhilfe???

Anwalt, PKH

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