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Nutzungsentschädigung bei nur teilweise bewohnbarer Wohnung?

Hallo, wir sind in eine Mietwohnung eingezogen und hatten vor Umzug schon alle Regale im Keller eingebaut und auch eingeräumt. (8 Regale). Der Keller ist von der Wohnung aus erreichbar und somit in die Wohnung integriert, Waschmaschine, Trockner usw. hatten wir auch schon aufgestellt.In der Wohnung unter uns gab es einen enormen Wasserschaden, so dass diese saniert werden muss. Einen Tag vor Umzug kam der Gutachter und schaute auch unseren Keller an und stellte fest, dass auch hier Trockner aufgestellt werden müssen, Fliesen abgeschlagen werden müssen und wir noch am gleichen Tag die Regale wieder ausräumen und abbauen sollten. Das haben wir gemacht, daueret einige Stunden.Nun konnten wir aber die Umzugskisten welche im Keller ausgepackt werden sollten nirgends unterbrigen und auch sämtliche Geräte nicht nutzen. Ihr könnet Euch vorstellen wie das ist, wenn man nichts mehr findet, keine Wäsche waschen kann usw., Es wurden Trocknungsgeräte aufgestellt , welche nun wieder beseitigt sind und auch alle andere Arbeiten (mit vielen Stolpersteinen) erledigt. Da wir die Wohnung durch diese Sache nicht voll nutzen konnten und der Wasserschaden in der unteren Wohnung ein Versicherungsschaden ist, sprach der Vermieter von einer Nutzungsentschädigung. Wie wird so eine Entschädigung berechnet, wer macht das oder an wen muss ich mich wenden. Es kommen ja noch Dinge dazu wie : Um den Zugang der Bauarbeiter zu gewährleisten musste Urlaub genommen werden, es musste alles nach Abschluss gereingt werden ( extrem Staub durch Abschlagen der Fliesen u.v.m, auch mussten täglich die Trocknungsgeräte entleert werde, was ja auch zum Versicherungsfall gehört ). Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall und wie sollkten wir uns jetzt verhalten ? Einen Anbwalt möchten wir nicht unbedingt einschalten. Vielen Dank schon mal für die Antworten. MfG

Haus, wohnen, Mietrecht, Minderung
Wie argumentieren bei Reklamation? Holzlack auf Armlehne schmilzt!?

Hallo an alle :)

Meine Mutter hat sich zwei Stühle gekauft. Einer mit, der andere ohne Armlehnen. Geliefert wurden die Stühe am 9.9.2015. An Weihnachten, also 3,5 Monate später löste sich schon die Farbe an der Armlehne ab. Es sieht richtig geschmolzen aus. Wir haben reklamiert, der Kundendienst Mitarbeiter kam, sah sich den Stuhl an und meinte das dass wohl nicht richtig sein könnte. Soweit so gut.

Kurz darauf kam ein Brief von dem Möbelladen. Darin wurde mitgeteilt, das man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt, und dann Bescheid gibt, wie in der Sache weiter verfahren werden soll.

Nun kam die Antwort: Der Hersteller weigert sich den Stuhl zurückzunehmen oder zu "reparieren", also könne das Möbelhaus auch nichts tun. Es handle sich um einen Anwendungsfehler (HÄ?) oder um Ausdünstungen, die ältere Menschen ja schon mal hätten wegen diverser Tabletten, die sie einnehmen müssten. (Nochmal HÄ?)

Bei einem längeren Gespräch, wurde dann klarer was die Mitarbeiterin des Möbelhauses meinte: Alte Menschen reiben ja schon mal unbewusst mit den Händen ständig auf irgendwas herum, und Ihre Mutter reibt bestimmt ständig auf der Armlehne rum, beim Fernsehen oder so. Bei Ledersofas sind ja auch die Armlehnen und der Kopfbereich dunkler, weil die alten Leute Ausdünstungen haben, oder Creme an den Händen.

Ich habe dann erklärt, das meine Mutter den Stuhl nur nutzt, um zu Frühstücken und dabei einmal aufsteht, um sich eine zweite Tasse Kaffee zu nehmen. Also wird der Stuhl genau 4 mal angelangt, beim hinsetzen = Stuhl beiziehen / beim aufstehen = Stuhl zurückschieben. Noch mal hinsetzten = Stuhl beiziehen / nach dem Frühstück aufstehen = Stuhl zurückschieben. Handcreme benutz meine Mutter nicht, und besondere Medikamente bekommt sie auch nicht. Die freundliche Mitarbeiterin erklärte mir dann, das es ihr selbst peinlich wäre mit solchen Argumenten auf eine Reklamation zu reagieren, aber die Geschäftsführung hätte das nun mal beschlossen. Einziger Kompromiss wäre: Der Möbelladen holt den beschädigten Stuhl ab, lässt ihn in einer Werkstatt "reparieren" und bringt den Stuhl wieder. Allerdings müsste meine Mutter die Reparatur selbst zahlen. Ich bat darum , das ein Kostenvoranschlag eingeholt wird, damit wir überlegen können, ob wir den Stuhl wieder herrichten lassen.

Meine Frage: Der Stuhl ist nun 4 Monate alt und sieht echt bescheiden aus. Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten, oder auf Nachbesserung zu deren Kosten zu bestehen? Der andere Stuhl wird eigentlich nie benutzt, hat ja auch keine Armlehnen die beschädigt sein können, aber wenn wir den Stuhl mit Armlehne zurückgeben könnten, wollen wir nicht wieder vom gleichen Hersteller Stühle haben. Benutzt wurde angeblich ein Wasserlack. Ich habe auch die Bilder, die der Kundendienst gemacht hat hochgeladen. Hoffentlich hat jemand von Euch schlagende Argumente, denen sich der Geschäftsführer nicht entziehen kann. :) liebeGrüße von curiosia

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Minderung, Reklamation, Umtausch, Besserung
Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt, wer hilft mir Widerspruch zu erstellen und ob ich mit meiner Krankheit die Chance habe?

Ich bin im Jahre 1981 geboren und bin 34 Jahre alt. Seit 1998 leide ich an Depressionen. Seit 2004 leide ich an Zwangstörung. Seit 2011 hat sich meine Zwangstörung rasch verschlechtet. Ich kann nicht mehr, wie vorher arbeiten. Ich habe agressive Zwangsgedanken und ich kann mit den Leuten nicht zusammen sein, weil meine Zwangsgedanken beziehen sich auf andere Mitmenschen und ich werde unkonzentriert, gestresst und ich leide. Ich habe Kontrollzwang und muss alles kontrollieren, was von mir auch übertrieben viel Zeit in Anspruch nimmt. Dazu kommen noch unbegründete Angstzustände und Panikattaken. Ich schlafe seit 4 Jahren nicht mehr, wie alle normale gesunde Leute. Ich bin schlaflos und kann nur noch mit der Hilfe von bestimmte Medikamenten mich beteuben, damit ich noch einschlafen und durchschlafen kann. Letzte paar Jahre war ich als Putzfrau in Privathaushalt tätig. Das war einzige Arbeit, die ich noch in Ruhe und allein erledigen könnte, weil ich praktisch allein in Raum war und vom Kontakt mit anderen Menschen ausgeschlossen war.( vom Beruf bin ich diplomierte Musiklehrerin, und ich mag mit den Kindern arbeiten, jetzt stellt euch vor, wie kann eine Krankheit einem Mensch sein Leben ruinieren ). Letztes Jahr sind bei mir die starke Rückenschmerzen und Beineschmerzen angefangen, die Grundlos sind, also ohne organischen Grund, d.h. Psychosomatisch. Die Schmerzen waren so stark, dass ich meine Arbeit aufgeben musste. Ich habe im Juli 2015 krankgeschrieben und gekündigt. Ich habe nur 3 Stunden 4-5 mal die Woche gearbeitet. Jetzt kann ich nicht mal das machen, weil mein Rücken nicht mehr diese körperliche Belastung ertragen kann.Im August 2015 habe ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Im Oktober 2015 wurde mir nach § 43 Sechtes Buch Sozialgesetzbuch-SGB VI abgesagt. Laut Gutachten bin ich in der Lage noch mindesten 6 Stunden täglich zu arbeiten.Ich will Widerspruch erheben.Wer kann mir helfen, das Widerspruch richtig vorzubereiten? Ich habe nun Zeit bis 30.10.15.Ich wohne in Bayern, an welche Organisation oder Verband kann ich mich wenden, um geholfen zu werden? ( biete um genaue Namen und Adressen ).Ich habe 2 sehr menschliche Neurologen, bei denen ich seit 4 Jahren im Behandlung bin, die mein Leiden gut kennen und die mir korrekte Ärztliche Atteste schreiben können.Habe ich überhaupt die Chance für Erwerbsminderungsrente, vielleicht ist meine Psychische Krankheit kein Grund für diese Rente und ich mache alles umsonst?Und noch, was ich wichtig finde.Das Gutachten hat mit mir eine Psychiaterin, ganz schlampisch durchgeführt. Und ich kenne diese Frau persönlich, vor Jahren war ich die Patientin in ihrem Praxis. Ich war bei ihr im Behandlung damals ca. 2 Monate lang. Und musste damals durch ihre Unkompetenz und Unfreundlichkeit ihre Praxis verlassen.

Rente, Recht, Minderung, Erwerb
Mietminderung bei Legionellenbefall. Gute oder schlechte Idee?

Ich lebe mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. Der Eigentümer (nur dieser Wohnung) ist eine uns nicht näher bekannte Privatperson.

Seit einigen Wochen wurde im Gebäude (und einigen weiteren anderen) ein Duschverbot verhängt, da eine Trinkwasserprobe eine sehr hohe Legionellenkonzentration aufwies (kann tödliche Lungenentzündung verursachen). Laut Schreiben der Hausverwaltung sei sogar ein Verzehr des Wassers als bedenklich einzustufen. Man solle also Wasser vorher abkochen. Der Zustand wird sicher noch einige Wochen anhalten, bevor das Duschverbot aufgehoben werden kann.

Aufgrund von Gesprächen mit Freunden und Recherche im Web haben wir uns dazu entschieden, die Miete rückwirkend bis zur Beseitigung der Mängel um 30% zu mindern. Diversen Aussagen zufolge sei dieser Minderungswert auch noch sehr freundlich, man hätte womöglich auch höher mindern können. Ganz genau wissen tut es allerdings niemand, da es keine verbindlichen Richtwerte und Gerichtsbeschlüsse bei Legionellen im Trinkwasser gibt.

Allerdings bekommen wir auch immer mal wieder (zuletzt vom Hausmeister) zu hören, dass die Mietminderung sicher keine gute Idee war und das (bisher unauffällig bis gute) Verhältnis zwischen uns Mietern und dem Eigentümer höchstwahrscheinlich negativ beeinflussen wird. Als Argument wird angeführt, dass der Eigentümer ja nichts für den Umstand kann. Das ist natürlich richtig. Er kann nichts dafür, dass die Konstruktion der Wasserversorgung im Haus Legionellen verursacht hat. Wieso sollte er also mit einer Mietminderung "bestraft" werden?

Ich bin halt momentan in einem Zwiespalt. Einerseits sollte man in einer Wohnung, die man nicht in vollem Umfang nutzen kann, nicht die volle Miete zahlen müssen, andererseits trifft eine Mietminderung hier einfach die falsche, nämlich unschuldige Person. Wir kompensieren unsere eingeschränkte Wohnqualität durch eine geminderte Miete und der letztendlich darunter leidende ist der Eigentümer, der nichts dafür kann. Mir ist klar, dass die beste Auskunft natürlich nur ein Anwalt geben kann, aber bevor dieser ins Spiel kommt, muss die Situation erst eskalieren, was ich natürlich verhindern möchte.

An der Mietminderung geht jetzt leider kein Weg mehr vorbei, das entsprechende Schreiben ist bereits versandt worden, aber vielleicht kann mir hier jemand helfen, mein Gewissen zu beruhigen. War die Mietminderung nun richtig und sinnvoll oder vielleicht doch etwas, was man unter den genannten Umständen (Eigentümer ist Privatperson) doch besser hätte unterlassen sollen, um den Frieden zu wahren?

Vielen Dank für eure Antworten. :-)

Gesundheit, Miete, Trinkwasser, Mietrecht, Mietminderung, Gewissen, Minderung, Legionellen

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