Lärmstörung der Nachtruhe durch Maschinenlärm

Stellen wir uns vor, dass ein Mieter in einem Haus wohnt, bei welchen im Erdgeschoss vor einiger Zeit eine Eisladen/Eismanufaktur aufmachte. Ein Luftkompressor für die Kühltruhe wurde im Keller installiert, der die Luft durch eine Öffnung am Boden im Hof einsaugt. Dieser Kompressor ist 24 Stunden am Tag im Betrieb und schaltet sich an und aus in 20-Minuten-Takt. Zwei Arten Lärm werden von diesem Kompressor verursacht:

  1. Einsaugen der Luft im Hof, deutlich hörbar im Schlafzimmer dieses Mieters.
  2. Ein Brummen in Schlafzimmer des Mieters (vermutlich durch Wände, Heizungsrohre und Heizungskörper übertragen), der zwar nicht laut ist, aber eine sehr hohe Frequenz hat, was sehr störend ist, besonders in der Nacht. Dieser Lärm ist ähnlich wie der Lärm von einem Kühlschrank in Betrieb, der neben dem Kopf des Mieters in der Nachtzeit stünde. Der Lärm ist dermassen störend, dass man dieses Zimmer eigentlich nicht mehr normal benutzen kann. Das Schlafzimmer der Wohnung über mich, im 2. Stock, ist auch davon betroffen.

Seitdem die Störung zum erstem Mal auftratt, nahm dieser Mieter mehrmals sowohl mit dem Besitzer des Eisladens/Eismanufaktur als auch mit der Hausverwaltung Kontakt auf. Bis heute ist nichts passiert, ausser dass ein kleines Stück Holz provisorisch über die Öffnung im Hof drauf gelegt wurde, was das Problem gar nicht löste.

Es handelt sich hierbei also um einen vermeidbaren Maschinenlärm, der 24 Stunden auftritt, auch in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 und an Sonn- und Feiertagen.

Ausser das Umweltamt zu kontaktieren und eine Mietzinsminderung anzukündigen, stünde diesem Mieter auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, parallel dagegen vorzugehen (zivilirechtlich und/oder strafrechtlich)?

Lärmbelästigung, Nachtruhe, Unterlassungsklage, einstweilige verfügung, lärmstörung

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