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Städtetrip, wie durchführen?

Ihr Lieben,

 ich weiß echt nicht, wie ich das regeln soll. Ich habe noch Urlaubstage über und möchte gerne ein paar Tage wegfahren, eine sehr gute Freundin von mir hätte bestimmt Lust mitzukommen. Die Strecke wäre ca. 380 km einfach von mir zu Hause aus gesehen.

Der Punkt ist aber: ich könnte mir gut vorstellen, mit dem Auto zu fahren, da der Zug (Nahverkehr wegen Deutschlandticket) sehr unzuverlässig sein kann und die An- und Abreise entsprechend anstrengend. Auch spart eine Fahrt mit dem Auto Zeit.  Vor Ort würde ich mich dann mit den Öffis fortbewegen.

Nun würde meine Freundin zwar mit mir ein Doppelzimmer teilen (auch finanziell), aber da sie Sozialleistungen bezieht, würde ich auf den Sprit- und Parkkosten alleine sitzen bleiben (sie würde lieber stundenlang Zug fahren als sich daran zu beteiligen, aber natürlich auch lieber kostenlos mit dem Auto mitkommen als mit der Bahn).

 Das aber finde ich nicht so wirklich in Ordnung, zumal ich sie bei einer Autofahrt wohl auch zu Hause abholen und wieder nach Hause bringen müsste (was für mich ein Umweg wäre). Auch bin ich der Meinung, wenn beide das gleiche „Stimmrecht“ haben, sollen sie auch die gleichen Kosten tragen, ich lege zwar keinen Wert darauf, als Fahrerin „der Boss“ zu sein, aber wie oft hat sie schon irgendwas platzen lassen weil zu viele Menschen, kein Bock, was weiß ich…

 So gesehen würde ich mit dem Auto echt lieber alleine fahren, da ich a) nach niemandem zu fragen hätte, b) keine zusätzlichen Kosten durch einen sich nicht beteiligenden Mitfahrer und c) keine Umwege. Mit der Bahn wäre das natürlich anders, aber das dauert pro Strecke 1,5 Stunden länger (wenn sie denn pünktlich ist), und man hat auch noch das Hin und Her mit Umsteigen und Gepäck. Der Vorteil ist jedoch, dass es mit dem Deutschlandticket halt kein Geld kostet.

 

Was würdet ihr machen, allein mit dem Auto oder mit der Freundin im Zug?

Freunde, kurzreise
Ebay Reise-Gutschein - Roomnight - Hotel insolvent

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu einer Ebay-Auktion. Und zwar habe ich eine Kurzreise ersteigert. Dieses Hotel ist aber nun pleite gegangen. Es handelt sich um den Anbieter "Roomnight".

Die haben uns nun einen Tausch angeboten. Einen Tausch aus der Internet-Seite.

Da müsste ich aber drauf zahlen. (da auch nur der Nettowert berücksichtigt wird, sprich, dass was Roomnight an das Hotel bezahlt hätte - Frage 1 : ist das rechtmässig in Ordnung?) Nun ja, drauf zahlen, wollten wir natürlich nicht, deshalb habe ich das gleiche Angebot bei Ebay ersteigert und nun um Verrechnung gebeten.. Wenn dies nicht möglich sein solte, um Auszahlung des Guthabens gebeten.

Antwort von Roomnight : "Sehr geehrte Frau .......,

wie wir Ihnen bereits mehrfach mitteilten, ist ein Tausch nur über unsere Homepage möglich. Eine Verrechnung mit einem eBay-Kauf erfolgt nicht.

Den Tausch Ihres Gutscheins ......... vom Hotel Bogota in einen Gutschein für das balladins Superior Hotel Köln Airport zum Preis von 68,00 EUR haben wir bereits auf Ihre Bestätigung unseres Vorschlags hin vorgenommen. Umgehend nach Zahlungseingang des Differenzbetrages von 15,18 € wird die Email zum Download des Gutscheins an Sie versendet.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Kauf widerrufen wollen, dann werden wir den Tausch zurück setzen und Sie können sich gern für ein anderes Angebot von unserer Homepage www.roomnight.de entscheiden. Eine Verrechnung mit einem eBay-Kauf erfolgt nicht.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass es für uns als Gutscheinvermittler keine Erstattungspflicht bei Nichterfüllung der Hotelleistung gibt. Ihnen den Tausch anzubieten ist eine Kulanzregelung unseres Unternehmens, zu der wir nicht verpflichtet sind."

Nun meine 2. Frage : Ist das alles rechtens? Und besteht eine Möglichkeit dennoch an mein Geld zu kommen?

Vielen Dank schon mal

Tausch, Recht, eBay, Angebot, kurzreise

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