Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu einer Ebay-Auktion. Und zwar habe ich eine Kurzreise ersteigert. Dieses Hotel ist aber nun pleite gegangen. Es handelt sich um den Anbieter "Roomnight".

Die haben uns nun einen Tausch angeboten. Einen Tausch aus der Internet-Seite.

Da müsste ich aber drauf zahlen. (da auch nur der Nettowert berücksichtigt wird, sprich, dass was Roomnight an das Hotel bezahlt hätte - Frage 1 : ist das rechtmässig in Ordnung?) Nun ja, drauf zahlen, wollten wir natürlich nicht, deshalb habe ich das gleiche Angebot bei Ebay ersteigert und nun um Verrechnung gebeten.. Wenn dies nicht möglich sein solte, um Auszahlung des Guthabens gebeten.

Antwort von Roomnight : "Sehr geehrte Frau .......,

wie wir Ihnen bereits mehrfach mitteilten, ist ein Tausch nur über unsere Homepage möglich. Eine Verrechnung mit einem eBay-Kauf erfolgt nicht.

Den Tausch Ihres Gutscheins ......... vom Hotel Bogota in einen Gutschein für das balladins Superior Hotel Köln Airport zum Preis von 68,00 EUR haben wir bereits auf Ihre Bestätigung unseres Vorschlags hin vorgenommen. Umgehend nach Zahlungseingang des Differenzbetrages von 15,18 € wird die Email zum Download des Gutscheins an Sie versendet.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Kauf widerrufen wollen, dann werden wir den Tausch zurück setzen und Sie können sich gern für ein anderes Angebot von unserer Homepage www.roomnight.de entscheiden. Eine Verrechnung mit einem eBay-Kauf erfolgt nicht.

Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass es für uns als Gutscheinvermittler keine Erstattungspflicht bei Nichterfüllung der Hotelleistung gibt. Ihnen den Tausch anzubieten ist eine Kulanzregelung unseres Unternehmens, zu der wir nicht verpflichtet sind."

Nun meine 2. Frage : Ist das alles rechtens? Und besteht eine Möglichkeit dennoch an mein Geld zu kommen?

Vielen Dank schon mal