Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

Folgendes

Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.

Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.

Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.

Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.

Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.

Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€

Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)

Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)

So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?

Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)

Grundhonorar - 375€

Bewertung - 5€

Fahrtkosten - 50€

Fotokosten - pro "Stück" 2€

EDV Kosten - 15€

Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)

Kommunikationspauschale - 15€

Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.

Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?

Ich bedanke mich im Voraus!

MFG

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KFZ GUTACHTER BETRUG ODER RECHT?

Guten Tag ich habe folgendes Problem, mein Vater hat mit meinem Auto ein Kind angefahren, in einer 30 Zone, dieser ist über die Straße hinter Gebüschen rausgerannt so das mein Vater keine Chance hatte zu reagieren. Die Polizei sagte das Kind ist der Unfallverursacher.

Ich bin dann zum Kfz-Gutachter gegangen der den Schaden meines Autos berechnen sollte, dieser hat den Schaden bzw. den Auszahlungsbetrag von 1515€ für mich berechnet, dieser meinte auch bereits vor Ort:"Sie koennen auch den schaden schon Reparieren.".

Im endeffekt ist Rausgekommen (auch durch eingeleitete Rechtschritte keine chance) da dass Kind unter 9 Jahren war kann man diesem keine Schuld zu weisen und die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt (warum auch immer). Ich musste bzw meine Versicherung musste Arzt kosten, Schmerzensgeld und alles weitere bezahlen und meine % in der Versicherung wurden erhöht.

Doch meine Eigtl Frage ist der Kfz-Gutachter, muss dieser mich nich vorher vorwarnen das sowas passieren könnte oder sonstiges, dieser hat mir das gutachten erstellt mit dem Auszahlungsbetrag von 1515€ (die ich jetzt natürlich nicht bekomme) und fordert von mir jetzt die Summe von 440€ ein die er ja seitens der AXA (Gegnerversicherung) nicht bekommt. Des weiteren find ich den Betrag von 440€ relativ hoch dafür das er da paar Bilder gemacht hat und die Preise rausgesucht hat wie viel was der einzelteile kosten.

ICh danke euch schonmal für eure zeit.

MfG Dennis

Kfz Gutachter, Sachverständiger

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