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Muss ich einen bei einem Auktionshaus online ersteigerten Gegenstand bezahlen obwohl begründete Zweifel bestehen, dass ich ihn überhaupt erhalten werde?

Ich habe kürzlich über ein Auktionsportal (liveauctioneers) einen teuren Gegenstand ersteigert bei einem Auktionshaus in den USA. Nach der Auktion habe ich einmal die Bewertungen den Auktionshauses durchgelesen. Die haben zwar insgesamt eine Bewertung von 4 von 5 Sternen aber ich habe nun auch einmal die negativen Bewertungen durchgelesen und man kann wohl davon ausgehen, dass diese zutreffen, da sich die selben Kritikpunkte wie ein roter Faden durch alle diese Bewertungen durchziehen.

Dem Auktionshaus wird vorgeworfen:

  • Immer die selben Bilder für unterschiedliche Gegenstände zu verwenden
  • Folglich nicht die Gegenstände auf den Bildern zu verschicken sondern nur ähnliche Gegenstände die aber eben nicht dieselben sind wie die auf die man geboten hat
  • nicht nur die falschen Gegenstände zu versenden sondern auch welche die einen geringeren Wert haben

Ich habe nun das Auktionshaus direkt angeschrieben und diesen meine Bedenken geschildert. Zudem habe ich sie gebeten doch einfach meinen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben, dieses neben den (eher kleinen) Gegenstand zu legen, beides zusammen zu photographieren und mir das Bild per E-Mail zu senden, sodass ich weiß, dass sie überhaupt über den Originalgegenstand verfügen und somit grundsätzlich in der Lage sind ihm mir zu senden.

Meine Anfrage wurde mit einem Einzeiler der jede Höflichkeitsform vermissen ließ abgetan, auf meine Anfrage bezüglich des Bildes wurde nicht eingegangen und man sagte mir nur man versende die korrekten Gegenstände. Eine weitere Frage meinerseits, ob der Versand versichert sei wurde komplett ignoriert.

Weil mich diese Antwort natürlich nicht zufrieden gestellt hat, habe ich dem Auktionshaus erneut geschrieben, woraufhin überhaupt keine Antwort mehr erfolgte.

Mein Problem ist jetzt folgendes:

Eigentlich habe ich den Gegenstand ersteigert und müsste ihn auch bezahlen. Unter normalen Umständen würde ich das auch bedenkenlos tun. Ich habe aber keine Lust einer Firma über 1000 Euro in den Rachen zu werfen, die mir minderwertige Ware liefert bzw. mich evtl. betrügt, erst recht nicht weil ich beim Import nach Deutschland dafür auch noch Zoll bezahlen muss.

Ich frage daher ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt vom Kauf zurückzutreten oder aber mich irgendwie zusätzlich abzusichern. Auch wenn abgesehen davon jemand einen guten Rat hat wie ich mit der Sache umgehen könnte wäre ich dankbar.

(Ich bitte allerdings von Ratschlägen wie "vorher ordentlich informieren" abzusehen. So klug bin ich nun auch und bei 4 von 5 Sternen in den Bewertungen rechnet man mit sowas nicht, aber der Umgang des Auktionshauses mit meinem Problem lässt eben durchaus vermuten, dass jene die negative Bewertungen abgegeben haben, mit diesen im Recht waren.)

Vielen Danke schon einmal an alle konstruktiven Beitragschreiber!

Betrug, Geld, Auktion, Auktionshaus, Versteigerung, kaufruecktritt
EBay Kleinanzeige Katze wegen driftigen Grund zurückgeben?

Zu meinem Fall: ich habe gestern Abend gegen 19 Uhr, 2 Babykätzchen über EBay Kleinanzeigen gekauft. Ich habe bereits einen Streunerkater gegen den ich auch nicht allergisch oder sonst wie reagiere. Gestern Abend dann kaum als ich mit den Kätzchen zuhause ankam hab ich aufeinmal starke Allergische Reaktionen ( ständiges Niesen und Ausschlag überall ) bekommen. Die Verkäuferin meinte übrigens sie hat die Katzen abgegeben weil sie nicht mehr so viel Zeit für die kleinen hätte da sie wieder arbeiten geht und ein 2 Monate altes Kind zuhause hat ( also ein nicht ganz so driftiger Grund die 2 Kätzchen evtl noch ein paar Tage zu behalten um einen neuen Käufer zu finden ) ich schrieb der Verkäuferin wie es denn ist weil ich stark allergisch reagiere, ob wir das rückgängig machen könnten, sie rief an und meint sie nimmt die Katzen und ich solle sie doch heute Abend noch oder morgen früh zurück bringen. ( ich entschied mich für den nächsten morgen da sie mir abends das Geld nicht hätte wieder geben können und mir das zu komisch war das ich evtl sonst das Geld nie bekommen hätte) Wir haben dann schriftlich ein Termin für den nächsten morgen 9 Uhr ausgemacht. Doch ungefähr 1 Stunde später kam eine Nachricht das die Verkäuferin jetzt mit ihrem Mann geredet hat und der meint sie nehmen die Katzen nicht zurück, sie sind gesund und ich hätte wissen müssen das ich allergisch bin. Ich hab geschrieben das ich meine bis jetzigen Katzen vertragen habe und es auch evtl an der rasse liegen kann das ich nur dagegen allergisch bin. Mein Bruder hat dann die Nacht auf die Katzen aufgepasst. Ich hab auch nicht im selben Zimmer geschlafen wie die Katzen und hatte trotzdem die ganze Nacht zu kämpfen mit den Allergiesymptomen, es wurde so schlimm das ich einen Asthmaanfall bekam und Medikamente nehmen musste die ich Schwangerschaftsbedingt eigentlich nicht nehmen sollte. Am nächsten morgen schrieb ich ihr von dem Vorfall und ob sie die Katzen nicht doch wieder nehmen könnte weil ich sie auf keinen Fall länger behalten kann ( ich hatte dann zum 3 mal gefragt ). Es kam immernoch keine Antwort sie ignoriert mich einfach und ich weiß nicht was ich machen soll.

Meine frage jetzt ?

es liegt ja ein driftiger Grund vor ( Allergie + Asthmaanfall), ist sie trotzdem nicht dazu verpflichtet die Katzen wieder zu nehmen und einen neuen Käufer zu finden ? Sie weiß immerhin mehr über die Katzen und somit besser Bescheid um sie zu verkaufen als ich und außerdem kann ich sie eindeutig so nicht behalten und noch Tage warten bis ich einen Käufer gefunden habe ? Außerdem finde ich es echt frech erst zuzusagen und jetzt dann aufeinmal wegen dem Mann sagen wir nehmen sie doch nicht zurück!! Gibt es irgendwo schriftlich das man eine gewisse Zeit quasi aus so einem „Kaufvertrag“ zurücktreten kann ? ( habe natürlich nichts unterschrieben oder so aber im Endeffekt war es ja irgendwo ein Kaufvertrag )

Kleinanzeigen, kaufruecktritt
Kaufrücktritt / Widerruf Autokaufvertrag, dringend Hilfe benötigt ?

Grüße Dringende Frage wer kann helfen?!.Kurz zur Situation:Ich habe mir am Freitag bei einen Autohändler einen Skoda Rapid angeschaut welcher mir zugesagt hatte. Ich wollte meine altes KFZ zeitgleich da in Kauf geben. Der Verkäufer berechnete mir einen Festpreis und bat mir einen Finanzierungsvorschlag an welcher aber aufgrund meines Alters (21) und meinen Berufsstand (Auszubildender) einen Bürgen benötigte. Der Verkäufer trängte mich dazu erstmals den Kaufvertrag zu unterschreiben, ich war da noch nicht im Wissen das es für Autokäufe kein Wiederrufsrecht gibt. (SONST HÄTTE ICH NICHT UNTERSCHRIEBEN)!!!Mein voraussichtlicher Bürge (mein Vater) wusste da noch garnichts von der ganzen Sache.Als ich Zuhause war und mir den Vertrag erstmal genau angeschaut hatte, fand ich heraus das es sich zudem noch um einen Unfallwagen handelte.Ich habe meinen Vater von meinen Autokauf berichtet und er war nicht so begeistert und will auch nicht für mich bürgen, verständlich.Im Kaufvertrag steht unter Zahlungsweise: Finanzierung drin, diese kommt ja durch keinen vorhandenen Bürgen und somit auch keinen Kredit nicht zustande.Ich habe telefonisch sowie über Email meinen Kaufrücktritt dem Autohandel mitgeteilt. Diese bestehen aber weiterhin darauf das ich das Auto jetzt kaufen muss, egal wie ich an das Geld ran komme. Ein Widerrufsrecht für KFZ gibt es ja nicht. Ist der Vertrag aber nicht an die Finanzierung gekoppelt?Ich bitte um dringende Hilfe!Mit freundlichen Grüßen.

KFZ, Betrug, Widerruf, Vertrag, Autohaus, kaufruecktritt

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