Gilt Fasching als „Brauchtumspflege“?

Guten Abend.
Wir sind gerade am planen für Fasching. Die Nichte meines Mannes wird wieder zwei Wochen Ferien bei uns in Bayern verbringen.
Wir wollen das erste Jahr mit ihr auf den Rosenmontagsball in unserer Sportgaststätte gehen. Sie ist zu dem Zeitpunkt 15 Jahre alt und wir haben von den Eltern eine Vollmacht für die ganze Zeit.
Jetzt ist die Frage, darf sie bis 24 Uhr bleiben? Denn Paragraph 5 abs. 2 des JuSchG besagt ja, „abweichend von Paragraph darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 bis 24 Uhr gestattet werden, wenn [...] der Brauchtumspflege dient“

Natürlich habe wir auch schon angerufen aber keiner konnte uns wirklich Auskunft geben, ob bis 22 Uhr 24 Uhr mit uns als Begleitung.

Vielleicht noch mal zur Art der Veranstaltung. Sie wird jedes Jahr vom Turn- und Sportverein organisiert, findet in der Turnhalle statt, essen und Getränke können in der Gaststätte die an die Halle angrenzt gekauft und mit rüber genommen werden (vielleicht greift ja da auch der Paragraph 4 JuSchG?) und an der Bar werden alkoholische Getränke ausgeschenkt an alle mit 18er Kontrolle. (Also mit Bändchen) besuchen kann die Veranstaltung jeder, das ist nicht auf Mitglieder des TSV beschränkt.

Vielleicht hätte ja von euch einer eine ähnliche Situation, oder kennt sich mit dem Thema besonders gut aus.

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