Also ich habe mal ein bisschen recherchiert und bin auf eine interessante Stelle im JuSchG getroffen. Laut JuSchG §9 heißt es, dass "Nach § 9 des Jugendschutzgesetzes ist darüber hinaus auch untersagt, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abzugeben. Hierbei handelt es sich meist um Getränke wie etwa Wein, Bier und Sekt (aber auch um Bier - oder Weinmischgetränke)." Ergo es ist einem 16-jährigen erlaubt, Wermut zu kaufen, genauso wie Bier oder Wein, da Wermut ein Weinmischgetränk ist und nicht gebrannt wird. Meine Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/WieverkauftmanrechtssicherAlkoholimInternet.html

Täusch ich mich da jetzt oder stimmt es, dass ich als 16-jähriger Wermut kaufen dürfte.

Vielen Dank schonmal für die Antworten

LG Bene