Kann man, wenn die Eltern einverstanden sind an z.B. Weihnachten auch mal ein Glas Champagner (12% Alk.) trinken?

Ich habe nur das gefunden:

„In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person – Vater, Mutter oder Vormund – dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein trinken.“

Vielen Dank für eure Anwort:en