Wie kann es sein das Diskriminierung auf Grund des Impfstatus, auch nachdem 3g/2g Regel gesetzlich aufgehoben wurden, nicht gesetzlich als Diskriminierung zähl?

Gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind laut Antidiskriminierungsgesetz nur Religion, Herkunft, Behinderung, Sexualität, Geschlecht und Alter, nicht aber z. B der Impfstatus einer Person. Wie kann es bitte sein, wenn gesetzlich 3g und 2g Maßnahmen aufgehoben wurden, das Einrichtungen mit ihrem Hausrecht begründen können, trotzdem an 3g/2g Regeln festzuhalten, und dies nicht als Diskriminierung zählt?

Das würde bedeuten mit dem Hausrecht darf man auch ein komplettes Blutbild verlangen aus dem hervorgeht das man keinerlei Erkrankungen, eventuell selbst nicht ansteckende Erkrankungen hat. Vielleicht lässt man dann jemanden der Asthma oder Rheuma hat nicht rein oder man verlangt was weis ich, das vorhanden sein sämtlicher auf dieser Welt existierender Impfungen oder sonst was um Einlass zu bekommen und das soll keine Diskriminierung sein? Was nützt es bitte wenn die 3g/2g regeln gesetzlich aufgehoben werden wenn sie mit Hausrecht dann trotzdem überall bleibt? Darf man vielleicht auch jemanden weil man ihn häßlich findet nicht rein lassen oder nur ungeimpfte rein lassen? Nein da wäre es auf jeden Fall diskriminierung aber nur geimpfte rein zu lassen solp weiterhin erlaubt und keine diskriminierung sein? Das kann doch wohl nicht wahr sein oder doch??? Natürlich ist es Diskriminierung! Explizit heißt ew behinderte auf Grund ihrer Behinderung auszuschließen ist Diskriminierung, aber gesunde aufgrund ihrer nicht vorhanden Impfung auszuschließen ist keine?

Ich habe schon befürchtet das wir die G-Döns Regeln und auch maskenpflicht sicherlich nie los werden, weil selbst dann wenn das infektionsschutzgesetz aufgehoben ist, sollange nicht explizit im Antidiskriminierungsgesetz ergänzt wird das das verlangen einer Maske oder 3g Nachweises eine Diskriminierung darstellt, werden so ziemlich alle es mit ihrem Hausrecht begründet beibehalten, dafür wurden sie einfach schon genug bearbeitet. Was muss also bitteschön passieren damit nicht nur das infektionsschutzgesetz aufgehoben (was ja schon teilweise passiert ist, 3g/2g ist aufgehoben) wird sondern auch das Antidiskriminierungsgesetz angepasst wird? Es kann doch nicht lebenslänglich erlaubt sein menschen auf Grund ihres Impfstatus zu diskriminieren... Gab es da noch garkeine erfolgreichen klagen? Z. B 3g im Einzelhandel wurde ja schon vor Wochen auf Grund von diversen Klagen aufgehoben sowie es auch Ärzten auf Grund von Klagen verboten wurde 3 oder 2g zu verlangen.

Recht, Infektionsschutzgesetz

Meistgelesene Beiträge zum Thema Infektionsschutzgesetz