Wie gestalten sich Honorare für Übersetzer/Dolmetscher?

Mich interessiert konkret:

  • Liegen Honorar-Unterschiede eher in der Person des Übersetzers/Dolmetschers (und seiner/ihrer Qualifikation) oder in der Komplexität des Auftrags oder in der Person des Auftraggebers/des Einsatzortes begründet?
  • Hinsichtlich der Qualifikation von Übersetzern/Dolmetschern: Spielen eher Erfahrungen oder Ausbildungen eine bedeutende Rolle für die Höhe des Honors - oder sind die gleichgewichtet?
  • Welche Bedeutung für Auftragsvergabe und Honorarhöhe spielen Zertifizierungen (vom Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer) bzw. (gerichtliche) Beglaubigung bei Übersetzern/Dolmetschern?
  • Inwiefern müssen Übersetzer vor Auftragserhalt einen Probetext erledigen /vorzeigen? bzw: Inwiefern müssen Dolmetscher vor Auftragserhalt eine Leistungsprobe abliefern?
  • Wie hoch ist typischerweise die Provision für Agenturen, die Übersetzer/Dolmetscher vermitteln?
  • Ist die Preisgestaltung im Verhältnis zwischen Übersetzer/Dolmetscher und Agentur so,  

- dass ein Übersetzer / Dolmetscher seinen Preis nennt und die Übersetzer-Agentur ihre Povision draufschlägt? 

- oder eher so, dass es einen Marktpreis der Agentur gibt, von dem der Übersetzer einen von der Agentur vorgeschlagenen Anteil erhält? 

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Hat jemand Ideen, Wissen oder Erfahrung dazu? Das wäre großartig!

Herzliche Grüße,  Jakob

Beruf, Sprache, Übersetzung, Übersetzer, Dolmetscher, Zertifizierung, Honorar, preisgestaltung, Arbeitsprobe, Honorarvertrag
Bin ich umsatzsteuerbefreit?

Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten

  • Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
  • Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
  • Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen

Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.

Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?

Danke im Voraus!

Schule, Recht, Honorarkraft, Umsatzsteuer, Honorartätigkeit, Honorarvertrag, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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