Ab wieviel km bekommt man Fahrgeld von der Arge?

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Kosten sind Kosten, die auch übernommen werden.

www.ulmato.de/reisekostenabrechnung.asp

Bewerbungskosten und Reisekosten von Arbeitsagentur und ARGE: Jeder Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Ausbildungsuchende hat das Recht auf eine Erstattung der Ausgaben, die zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis notwenig sind. Dies trifft aber nur zu, wenn vom Arbeitgeber keine Leistung erfolgt. Wer also beispielsweise seine Spesen bereits vom Arbeitgeber erstattet bekommen hat und zusätzlich noch beim Arbeitsamt einreicht, hat keinen Anspruch auf eine Reisekostenerstattung.

Die Arbeitsagentur unterscheidet zudem auch zwischen Bewerbungskosten und Reisekosten. Der Begriff "Bewerbungskosten" beziehen sich auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen, während unter "Reisekosten" die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch oder Eignungstest fallen.

Prinzipiell können 260 Euro pro Kalenderjahr geltend gemacht werden, in der Regel pauschal 5 Euro pro Bewerbung. Bei den berücksichtigungsfähigen "Reisekosten" ist das ein wenig komplizierter. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist die einfachste und günstigste Fahrt zu wählen, auch auf Ermäßigungen muss hier geachtet werden. Wenn private Verkehrsmittel in Anspruch genommen werden, so greift der §5 Abs.1 vom Bundesreisekostengesetz, der die Wegstreckenentschädigung regelt.

Wenn unvermeidbare Übernachtungskosten entstehen, so sind diese ebenfalls erstattungsfähig, sofern diese den Betrag von 16 Euro übersteigen. Die 16 Euro sind der Satz für das Tagegeld bei mehrtägigen Fahrten. Sämtliche Fragen zu Bewerbungskosten, Reisekosten, Tagegeld und Übernachtungskosten sollten aber unbedingt vorher mit dem Ansprechpartner der zuständigen Behörde erörtert werden.


Brina1990 
Beitragsersteller
 16.09.2011, 19:26

danke für deine antwort aber ich meine konkret wenn ich in einem arbeitsverhältnis bin ab wieviel km man dann fahrgeld bekommt von zuhaus bis zum arbeitsplatz.

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johnnymcmuff  20.09.2011, 20:47
@Brina1990

Wenn man eine Arbeit hat geht die Km-Pauschale über den Lohnsteuerjahresausgleich

Pendlerpauschale - Fahrt zur Arbeit

www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm

Die gesetzliche Vorschrift findet sich im § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Danach gilt verkürzt, dass eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr als Werbungskosten berücksichtigungsfähig ist. Ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Zusammenfassung der wichtigsten Steuervorteile aus der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer:

•30 Cent sind vom ersten Entfernungskilometer an zu berücksichtigen und nicht mehr nur unter Vorbehalt. •Aufwendungen für Fahrten mit Bus und Bahn sind auch steuerlich abziehbar, soweit sie den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag (nach Entfernungskilometer) überschreiten. Auch wenn die tatsächlichen Kosten für Fahrausweise für Bus und Bahn über dem nach der Entfernungspauschale ermittelten Betrag liegen - zum Beispiel wegen geringer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitstätte - dürfen mithin die höheren Aufwendungen wieder zusätzlich geltend gemacht werden. •Kosten eines Unfalls, der auf einer Fahrt zur Arbeitstätte oder auf dem Rückweg von der Arbeitstätte zum Wohnort stattgefunden hat, können zusätzlich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden und sind nicht mehr durch die Entfernungspauschale abgegolten. Siehe hierzu den Artikel Verkehrsunfall: Kosten auf dem Arbeitsweg •Die Regelung der Pendlerpauschale gilt auch rückwirkend zum 01.01.2007.

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Die Frage ist unverständlich.

In der Regel übernimmt die ARGE gar keine Fahrkosten, es sei denn, für Maßnahmen. (Im 1EUR-Job ist dafür bspw. die Aufwandsentschädigung vorgesehen).

Hast du Erwerbseinkommen, kannst du die notwendigen, angemesenen Kosten ggf. direkt im Rahmen der Absetzbeträge des § 11 b SGB II geltend machen.

M.W. ist das ab 2 km Entfernung generell ok, muss aber natürlich immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.


helmutgerke  18.09.2011, 14:32

@VirtualSelf - in der Tat ist die Frage unverständlich.

Möglicherweise bezieht sich die Frage auch auf Einladungen vom Jobcenter. In diesem Fall werden entstandene Fahrtkosten auf Antrag erstattet.

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Brina1990 
Beitragsersteller
 18.09.2011, 16:36
@helmutgerke

ich meine konkret wenn ich in einem arbeitsverhältnis bin ab wieviel km man dann fahrgeld bekommt von zuhaus bis zum arbeitsplatz.

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Brina1990 
Beitragsersteller
 16.09.2011, 20:55

Na ich meine wenn man in einem Arbeitsverhältnis ist ab dem wievielten km man dann Fahrgeld bekommt vom Amt.

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VirtualSelf  16.09.2011, 21:04
@Brina1990

Im Arbeitsverhältnis übernimmt das Amt in der Regel gar keine Fahrkosten, es sei denn im ersten Monat der Arbeitsaufnahme -also wenn noch kein Einkommen geflossen ist -, da man die Fahrkosten im Rahmen der Absetzbeträge (§ 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II) direkt monatlich geltend machen kann und insofern eine gesonderte Übernahme eine doppelte, unangemessene Berücksichtigung bedeutete.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

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Brina1990 
Beitragsersteller
 16.09.2011, 21:07
@VirtualSelf

Was ? Das wäre ja ganz neu, man bekommt doch für das erste halbe jahr immer fahrkosten erstattet, bzw. bei umschulungen die ganze zeit über. habe ja bisher auch fahrkosten bekommen, bloß jetzt ist mein arbeitsort dichter an meinem Zuhause und nun weiß ich nicht ob ich da auch noch fahrkosten erstattet bekomme.

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VirtualSelf  16.09.2011, 21:20
@Brina1990

Wenn das eure Vermittlung vor Ort tatsächlich so hält, dass sie bei Erwerbseinkommen zusätzlich Fahrtkosten übernimmt, dann verschenkt bzw. verschwendet sie Geld.
Ich will nicht ausschließen, dass es Jobcenter gibt, die sowas noch machen, wobei Umschulungen ggf. auf einem anderen Blatt stehen.

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Wenn du mindestens 2 Stunden entfernt wohnst.


helmutgerke  16.09.2011, 19:17

wo steht das - wo ist das geregelt

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