Einspruch gegen Fahrgeldnachforderung?
Wie soll ich einen Einspruch gegen Fahrgeldnachforderung machen?
Ich hatte heute eine Fahrscheinkontrolle. Och hatte meinen Topjugendticket eh dabei und habe es gezeigt aber ich hatte meine eduard nicht da, ich wusste nicht, dass ich das auch zeigen muss? Naja ich hab hat so eine "Stafe" bekommen von 135 euro aber diese Kontolleurin meinte, wenn ich innerhalb von 14 tagen bei www.oebb.at/fgn ein Bild von meinem Jugendticket und eduard schicke muss ich die Strafe nicht zahlen. Ich war schon auf dieser Webseite aber kenne mich 0 aus. Ich weiß nicht wo genau ich das schicken kann? Kann mir jemand bitte helfen und das erklären?...
2 Antworten
Auf der Website steht folgendes:
In Fällen, in denen Sie Ihre
personalisierte, nicht übertragbare Zeitkarte (z. B. Jahreskarte Ihres Verkehrsverbundes, Schüler:innen- oder Lehrlingsfreifahrt,...)
Österreichcard
nicht bei der Kontrolle vorweisen können, wird eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt. Eine unmittelbare Überprüfung, ob Sie eine Zeitkarte haben, ist aus technischen und datenschutztechnischen Gründen nicht möglich. Jahreskarten, Schüler- oder Lehrlingsfreifahrten werden meist von einem Verkehrsverbund ausgestellt, die Daten dazu liegen daher bei diesem auf. Aus Gründen des Datenschutzes sind diese Informationen nicht automatisch im Besitz der ÖBB-Personenverkehr AG.
Erhalten Sie als Inhaber:in einer personalisierten Zeitkarte eine Fahrgeldnachforderung für die Strecke, auf der Ihre Zeitkarte gilt, wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse für Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen (siehe oben).
Ein Einspruch kann nur behandelt werden, wenn Sie eine Kopie bzw. einen Scan der betreffenden personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte beilegen. Der Scan bzw. die Kopie werden von den ÖBB beim ausstellenden Verkehrsverbund überprüft. Bestätigt dieser die Gültigkeit der Zeitkarte, wird die Forderung auf € 10,- (Gebühr für die nachträgliche Überprüfung einer personalisierten, nicht übertragbaren Zeitkarte) reduziert. Eventuell für diese Forderung bereits gezahlte Beträge werden abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Über dieses Formular kannst du deine Dokumente hochladen und an die ÖBB schicken.
Kontaktadresse für Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen (siehe oben).
Kannst du mal sagen welche Kontaktadresse bitte?
Les dir den zitierten Text durch. Da stehts drin wo das ist.
wenden Sie sich bitte schriftlich oder per E-Mail an die Kontaktadresse für Einsprüche gegen Fahrgeldnachforderungen (siehe oben).
Ist es das? Aber welche Email?... (sry falls ich nerve)
Auf der Webseite steht sicher auch eine Telefonnummer. Dort anrufen und fragen.
Da steht drin, wer für die Seite verantwortlich ist mit Kontaktdaten. Meist ist der Klick zum Impressum auf der Startseite ganz unten.
Oder Du stellst den Link zur Seite hier ein. Dann gucke ich mir das mal an.
Ich checks nd. Wo stehts. Welches Formular wo ist das?