Einzelabnahme + Eintragung?
Ich habe bereits ein Fahrwerk eingetragen und möchte mir nun andere Räder mit Teilegutachten drauf schrauben (evtl. mit Spurplatten mit ABE). Das ganze Ding bring ich dann zur Abnahme. Reicht die Abnahme beim TÜV oder muss ich später noch zur Zulassung und das ändern lassen?
Es gibt ja die beiden Sätze: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich."
Und
"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
An was richtet sich das? Wann trifft der erste Satz zu, wann der zweite?