Im Zug bezahlte Sitzplätze mit Gepäck belegen - erlaubt?

Darf ein Fahrgast im überfüllten Zug einen zusätzlichen Sitzplatz durch sein Gepäck blockieren, wenn er für diesen Platz auch eine zweite Fahrkarte gelöst hat? Konkret geht es um einen Regionalexpress, in dem die Gepäckablage ja für kein Gepäck nutzbar ist welches größer als eine Handtasche ist..

Darf derjenige also unter Berufung auf seine zusätzlich gekaufte Fahrkarte darauf bestehen, dass er den Platz ja bezahlt habe und deshalb nicht sein Gepäck räumen müsse um einem der stehenden Fahrgäste den Sitzplatz frei zu machen?

Habe die Situation heute beobachtet und da kein Schaffner in der Nähe war um die zu klären würde mich das jetzt schon interessieren, inwiefern das offiziell geregelt ist (oder auch nicht). Es handelte sich im Übrigen um eine große Reisetasche und mehrere kleinere Taschen, sodass der Sitz auch wirklich voll war, dieses Gepäck hätte wirklich nicht in die viel zu engen Gepäckablagen gepasst, und der Fahrgast bestand darauf, dass er sein Gepäck nicht ausserhalb seiner Sichtweite irgendwo im Gang oder unter anderen Sitzen abstellen müsse (der Zug war sehr voll, sodass auch die Gänge zwischen den Sitzen voll mit stehenden Fahrgästen waren) da ihm dort ja sehr leicht etwas geklaut werden könne, ein durchaus berechtigter Einwand wie ich finde - bei dem Betrieb im Zug hätte das wohl kaum jemand gemerkt.

Weiß da jemand genaueres?

Reise, Gepäck, Bahn, Zug, Sitzplatz, überfüllt

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