Hi,
ein Freund von mir hat sich im Oktober 4 Keramikkronen einsetzen lassen. Einige Tage später fingen die ersten Symptome an: Schleim im Hals, Kloßgefühl, Zahnfleischentzündung etc.
Nun wurde festgestellt, dass er wohl einer von den seltenen Fällen ist, die allergisch auf den Keramikkleber bzw. die darin enthaltenen Stoffe reagiert.
Kennt sich wer mit Medizinrecht aus?
Denn eigentlich hat der Zahnarzt auch keine Schuld.
Normalerweise hat man 2 Jahre Gewährleistung auf die Kronen, aber ich denke das es in diesem Fall anders aussieht.
Wer muss nun haften und für neue Kronen aufkommen?
Denn der Zahnarzt kann ja nichts dafür..
Dank im voraus