Hallo,
zu Silvester möchte ich mir eine Schreckschusswaffe kaufen. Dazu ein paar Fragen.
1) Der Erwerb und Besitz der Waffe ist erlaubt, wenn man Volljährig ist. Das MITFÜHREN ist jedoch nur mit dem kleinem Waffenschein gestattet. wie sieht es denn aus, wenn ich mir die Waffe kaufe und sie nach Hause bringe, da führe ich sie ja auch mit mir, ist das erlaubt ? (Ist ja nicht scharf und nicht einsatzbereit)
und ist das Schießen auch dann erlaubt, wenn es nicht der Notwehr dient (also an Silvester) ?
Was muss ich sonst noch beachten?
Danke