Waffenschein bei der Bundeswehr?
Macht man bei der Bundeswehr den richtigen Waffenschein? Und wenn ja, dann wann? ( Nach der Anmeldung ) Wählt man seine eigene Waffe aus? Kann man die eigene Waffe "pimpen"?
12 Antworten
Das ist im §55 WaffG geregelt:
(1) Dieses Gesetz ist, ........ nicht anzuwenden auf
- .....
- 2.
- die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
Bundeswehr => Kein WaffG => Kein Waffenschein.
Nein, man macht keinen Waffenschein.
Nein, du hast keine Auswahl wie in Ballerspielen, du bekommst standartisiertes Gerät.
Die Waffe kannst du ja mal "pimpen", die Waffenkammer wird es dir danken, wer gedient hat, weiß ja wie der klassische WaKa Soldat drauf ist xD
Ich spiele keine Ballerspiele? Dumm wie eh und je... Die Antwort wurde schon so oft gesagt
Nachdem ja manche "Soldaten" nicht mal wissen, wovon sie da überhaupt reden, geb ich mal lieber noch ne Antwort, die zu 100 % stimmt.
Wenn jemand so dumme Fragen stellt, die den Verdacht auf zu viel Ballerspielkonsum aufwerfen, ist das nun mal die Antwort.
Also Männers... Als Soldat macht man im Zusammenhang der Grundausbildung eine Wach und Schießausbildung ...nach erfolgreichem Abschluss bekommt man einen Truppenausweis ( Dienstausweis ) auf diesen steht immer : Die Person ist befugt, Schusswaffen zu Führen ,soweit sie dienstlich tätig wird... Alles klar? 😉
Du machst keinen Waffenschein, und du bekommst einfach eine Waffe die mit einer Nummer versehen ist, so daß die genau sagen können: "aha g36 mit der Nummer 8 gehört max mustermann". Und das mit dem "pimpen" weiß ich nicht genau wie das läuft, hab bei meinem gruppenführer gesehen das der die ein oder anderen Extras dran hatte...
ne der hatte das über die WaKa beantragt für seinen Afghanistan einsatz und hat das immernoch drauf
Aha - also "beantragt" - Das ist schon was anderes - Und nun hat er vergessen, dass da stand "für den Zeitraum seiner Beorderung.." und hat es immer noch drauf.
Sobald Ihn ein Vorgesetzter darauf anspricht, wird das wieder verschwinden, bis dahin nutzt er es halt aus, ist OK.
Aber genau sowas erweckt den Eindruck , jeder dürfe hier herumschrauben, ect..
Wer trägt das Risiko un d die Kosten wenn bei einer Fehlfunktion der Waffe durch "pimpen" (andere Verschlussfedern, Griff, Gripptape, ect.. ) Dritte verletzt werden? - Das glaubt doch nicht wirklich niemand?
Wenn man schon privat angeschaffte Bekleidungsstücke nur im engen Rahmen und nur mit Erlaubnis nutzen darf, dann sicherlich Fremdteile bei Waffen, na klar!
Bei der Bundeswehr macht man keinen Waffenschein und du darfst die Waffen auch nicht nach dem Abschluss deiner Dienstzeit behalten!
...und das heißt...? Verstehe das nicht ganz...