Nachzug zum ungeborenen deutschen kind?

Also...etwas komplizierter...also meine Freundin ist aus der Ukraine und jetzt im 3. Monat schwanger. Wir möchten das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Demnach müsste theoretich § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dazugehörig sein.

Auf meine Anfrage bei der Ausländerbehörde bekam ich folgende Antwort:

Die Kindesmutter kann nach D visafrei einreisen und kann sich hier 90 Tage aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus hat bis zur Geburt des Kindes die Kindesmutter aber kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltsrecht zur Vollendung der Geburt eines deutschen Kindes in D kennt das AufenthG nicht.

 

Am sinnvollsten wäre es, wenn die Kindesmutter 90 Tage vor dem errechneten Geburtstermin einreist. Der Anspruch des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsteht erst ab Geburt des dt. Kindes.

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Jetzt zu meiner Frage...ist das den sein ernst? Wie soll das denn versicherungstechnisch ablaufen? Ich kenne keine Reiseversicherung die auch Geburt abdeckt??? Davon mal abgesehen habe ich folgendes im Netzt gefunden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1rvr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090030907%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=12&numberofresults=486&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

(Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.)

Ich bin gerade etwas Ratlos...will mich die Ausländerbehörde abwimmeln?

Ich kann unmöglich die Kosten für die Schwangerschaft tragen :(

Kann mir jemand Bitte helfen?

Recht, Anwalt, Gesetz, Geburt, Aufenthalt, Kinder und Erziehung, Ukraine, Visum, Ukrainerin
Auswandern aus gesundheitlichen Gründen?

Hallo liebe Community,

ich spinne gerade mit meinen Gedankenrad, und dabei ist mir die obige Frage auf die Nase gestoßen.

Bei "aus gesundheitlichen Gründen" meine ich nicht Krebs. Ich habe vor nun mittlerweile 2 Jahren die stärkste Form von PTBS diagnostiziert bekommen, voraussichtliche Therapiedauer 10-15 Jahre. (hey und es ist nur ein bisschen spinnerei, ich weiß das ich davor nicht weglaufen kann)

Die Symptome der PTBS machen es mir eigentlich unmöglich ein "normales" Leben zu führen. Ich kann die Uniformen der Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr nicht sehen ohne einfach ausgedrückt "auszuflippen" oder besser gesagt "wegzudriften" das macht es mir zum Beispiel unmöglich Auto zu fahren, d.h. es wäre zwar möglich, aber ich weiß nicht ob es allzu gut ist wenn ich sobald ein etwaiges Auto mir entgegen kommt, erstarre und da so schnell auch nicht wieder raus komme.

Das ist nur ein Beispiel, unter anderem kann ich auch kein "deutsches" Geld anfassen, geschweige denn bezahlen, usw. Das ist eine ganze Latte.

Kurzum mir ist es nicht möglich ein halbwegs normales eigenständiges Leben (in Deutschland) zu Leben

Ich hab jetzt einfach mal gewürfelt und es ist die USA geworden (wie gesagt nur ein Gedankenspiel) es könnte aber auch jedes andere nicht im € existierende Land sein.

Könnte man, rein theoretisch mit der Begründung auswandern/Visum beantragen/what ever?

Gesundheit, Psychologie, auswandern, Auswanderung, Posttraumatische Belastungsstörung, Visum, Gedankenspiel

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