Seit Neustem müssen ja auch private Verkäufer und Kleinunternehmer eine USt-ID in ihrem Account angeben, gleiches gilt wohl für eBay.
Mir ist nicht ganz klar, was für Kleinunternehmer gilt. Als Kleinunternehmer weist man keine USt auf der Rechnung aus und bekommt diese nicht, Abfuhren an das FA muss man sie auch nicht.
Verstehe ich das richtig, dass die Gebühren von Amazon aber versteuert werden müssen, da Amazon seinen Sitz in Luxemburg hat?
Wie war das denn früher? Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein privater Verkäufer von z.B. Büchern die 0,99€ an Amazongebühren mit USt versteuert hat. Oder haben Amazon/eBay das früher einfach selbst gemacht und sozusagen in die Gebühren schon eingerechnet?