Dürfen laut Bibel Leute, die Unzucht vor der Ehe getrieben und ihre Jungfräulichkeit verloren haben, noch heiraten?

Es gibt die Stelle in 1.Korinther 6,9-11, wo es heißt:

"Wisst ihr denn nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Irrt euch nicht: Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Weichlinge, noch Knabenschänder, weder Diebe noch Habsüchtige, noch Trunkenbolde, noch Lästerer, noch Räuber werden das Reich Gottes erben. Und solche sind etliche von euch gewesen; aber ihr seid abgewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerechtfertigt worden in dem Namen des Herrn Jesus und in dem Geist unseres Gottes!"

Die Frage, die sich mir stellt, ist ob die Person trotzdem die Konsequenz für ihr Handeln tragen muss, auch wenn die Sünde durch Jeschua/Jesus abgewaschen wurde?

Denn die Sünde ist zwar abgewaschen, aber die Person wurde trotzdem ein Fleisch mit der anderen Person. Und laut dem AT müssen die beiden Unzüchtigen entweder heiraten, oder man darf ein Leben lang nicht mehr Heiraten, bis die andere Person gestorben ist, da man sozusagen zu einem Fleisch wurde und deshalb bis zum Tod an diese gebunden ist.

Und es heißt ja auch, "Bis, dass der Tod euch scheidet".

Oder ist man nach der Bekehrung nicht mehr an die Person gebunden? Vgl. 1.Korinther 7,12-15:

"Wenn sich aber der Ungläubige scheiden will, so scheide er sich! Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen."

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