Was bedeutet "Aussetzung der Vollziehung"? (Finanzamt, Einspruch, Einkommensteuer)

Hallo Community,

es geht um die Einkommensteuerbescheid 2009 (Finanzamt) in Höhe von ca. 500,-€ (+31,-€ Zinsen). Da ich mit der Einkommensteuerbescheid nicht zufrieden war habe ich eine Einpruch erhebt + Begründungen geschrieben, was bei der Einkommensteuerberechnung nicht berücksichtigt wurde.

Außerdem habe ich die Aussetzung der Vollziehung geschrieben, weil ich das Geld (ca. 500,-€) zur Zeit nicht zahlen kann.

Heute habe ich von der Finanzamt der Stadt XY eine Mitteilung erhalten, wie folgt:

**Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes nach § 361 AO Ihr Antrag vom XX.XX.2013*****

Sehr geehrte Frau XY,

ich setze gemäß § 361 AO die Vollziehung des nachstehenden Verwaltungsakts wie folgt aus:

Steuer....................................500€

Zinsen....................................31€

Die Vollsetzung wird ausgesetzt ab fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe der Entschiedung. gleiches gilt bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens.

Ich behalte mir vor, die Aussetzung der Vollziehung nach pflichtgemäßem Ermessen zu widerrufen. Soweit der Rechtsbehelf im Hauptsacheverfahren endgültig keinen Erfolg hat, sind die Beiträge, für die Vollziehungsaussetzung bewilligt worden ist, zu verzinden (§ 237 AO).*


Meine Frage an Euch bitte:

Was bedeutet das Schreiben für mich? (Weil ich es nciht so ganz richtig verstanden habe)

Muss das Geld nun sofort an das Finanzamt überweisen? Was muss machen?

Vielen dank im voraus.

LG

Monika

Steuern, Rechtsanwalt, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Steuerrecht, Zinsen
Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker

Hallo,

ich möchte dieses Jahr mal meine Steuererklärung selbst machen (bisher hat das meine Mutter erledigt) - irgendwann muss man ja mal..

Nun bin ich Informatiker, Arbeitnehmer, besitze einen PKW (den ich geschäftlich nutze) und wohne in Miete.

Ich habe von einem Kollegen gehört, der als Werbungskosten relativ viel absetzt - auch Dinge, wo ich sagen würde, das sei grenzwertig.

Da ich selbst noch nicht wirklich eingelesen bin, wollte ich mal nachfragen: 1) Jegliche Anschaffung oder Kosten, die irgendwie in Verbindung mit meinem Beruf stehen, "können" abgesetzt werden - oder? 2) Ich arbeite teils von zu Hause (würde mal sagen, 0,5-1h / Tag) von zu Hause (eMails, Fernwartung, Planung, etc.) - wäre es also legitim, bei der Anschaffung einer neuen Maus, eines neuen Monitors, o.ä. das einfließen zu lassen? 3) Als Informatiker lernt man ja nie aus - und so kommt es auch mal, dass man das Wochenende zu Hause verbläst, um den neuen Windows 2012 Server virtualisiert auf Herz und Nieren zu prüfen - das setzt entsprechende Hardware voraus, Zeit, Fachlektüren, etc. - lassen sich solche Sachen auch absetzen? Bspw. virtualisiere ich regelmäßig im Test OS, teste Dienste, etc. - nun würde ein RAM-Upgrade auf 16 GB nötig; wäre das legitim? 4) Aus dem gleichen Grund - Test/Fortbildung/etc. - habe ich auch einen Root Server gemietet. Natürlich nutze ich relativ viel davon privat - aber vieles davon (oder alles) hat auch mit meinem Beruf zu tun, wird bei Kunden eingesetzt, etc. pp. - könnte ich also auch die monatlichen Kosten für einen RootServer absetzen? Oder für Webspace? Dropbox?

Mir geht es wirklich nicht darum, jede zweite Rechnung einzureichen und um jeden Cent zu feilschen. Aber ich habe halt ab und zu Fachbücher, habe Kosten für Dienste, die ich auch geschäftlich nutze und verblase private Zeit mit Zeug, das ich eigentlich für die Arbeit brauche - da es gerade ansteht, wollte ich die Steuererklärung mal selbst versuchen, und bei der Gelegenheit vielleicht ein paar Euro zurückbekommen.

Da es im Informatik-Bereich vermutlich nicht so einfach ist wie bei einem Maurer, der sich einen neuen Meißel oder eine Bohrmaschine kauft, frage ich daher lieber mal nach - mir fehlt da das Gespür für, was "OK" ist, und was nicht.

Was würde den passieren, wenn man etwas grenzwertiges angibt - z.B. eine TV-Karte, das man nicht richtig begründen kann? Wird das einfach nur abgewiesen, oder kriegt man gleich einen Schrieb vom Anwalt?

Steuern, Steuererklärung, EDV, Informatik, Werbungskosten

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuererklärung