Folgendes ist bei uns passiert:
Weil sich einige wenige aus unserer ca. 20-köpfigen Gruppe nicht an das Benutzungsverbot von Handys während der Arbeitszeit gehalten haben, sollen ab sofort die Mobiltelefone von allen vor Beginn der Arbeitszeit eingesammelt und danach wieder ausgegeben werden. Dabei hatte ich eigentlich im Kopf, dass derartige Kollektivstrafen nicht erlaubt sind. Hat jemand dazu bitte einen konkreten Paragraphen, falls das so sein sollte?
Und darf der AG zumindest die Handys derjenigen, die sich nicht an die Regeln halten, einkassieren? Besonders hinsichtlich der Versicherung dürfte das doch eigentlich kritisch sein.