Siphon bei durchgerosteten Gewinde auf eigene Kosten ersetzen?

Hallo,

ich habe entdeckt, dass zwei Gewinde meines metallenen Waschbeckensiphons teilweise stark durchgerostet bzw. bröselig sind (Wasser ist stark kalkhaltig)- das Siphon ist jedoch nicht undicht. Meine Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, dem Vermieter dies zu melden (da ja noch kein Schaden) und ob ich die Kosten für den Ersatz eines Siphons selbst tragen muss.

Ich habe eine Kleinreparaturklausel im Mietvetrag, die besagt: "Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reperaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z. B. Installationsgeräte für Wasser, Strom, Gas etc.) hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 150,00 EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind." Auf einem anderen Portal habe ich herausgefunden, dass die Kosten beim Vermieter liegen würden (bei undichtem Siphon) und die Kleinreparaturklausel nicht greift, da es sich in diesem Fall bei einem Siphon nicht um einen Gegenstand handelt, der einem häufigen und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt ist. Stimmt das?

Wer muss zahlen- ich als Mieter oder mein Vermieter?

Oder fällt dieser Umstand gar unter "Schönheitsreparatur", da kein Schaden da ist?

Muss ich das überhaupt melden?

Ich wäre sehr sehr dankbar über eine fachkundige, möglichst juristisch-fundierte Antwort.

Herzlichen Dank!

Recht, Mietrecht, Siphon, Auto und Motorrad

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