Darf ein Vermieter einen Pool/ein Planschbecken verbieten?

Hallo zusammen,

da wir in der Nähe kein Freibad haben, ich auch keinen Balkon besitze, sondern nur einen Garten zur Verfügung habe, den noch 8 weitere Mieter nutzen, habe ich mir ein 2,50 Meter langen und ca 1 Meter hohen Pool gekauft. Den habe ich mir in den Garten gestellt. Ich habe einfach keine Lust, nach der Arbeit noch 15 km zum Freibad zu fahren. Außerdem möchte ich mich mal ganz spontan abkühlen oder einfach nur im Wasser sonnen, zumal es in meiner Wohnung (Dachgeschoss) sehr heiß ist. Zwischendurch passe ich noch auf meine kleine Nichte auf, die natürlich auch was davon hat.

Hier im Garten stehen noch Schaukel, Rutsche, Sandkasten und ein riesen Trampolin von den anderen Mietern, die Kinder haben, die haben dies auch einfach hingestellt.

Ich dachte mir, dass es ja kein Problem ist, so einen Pool in den Garten zu stellen.

Nun war mein Vermieter spontan hier und fragte nach, wem dieser Pool gehört. Er sagte mir dann, dass er diesen nicht erlauben würde, das würde ihm nicht gefallen, ich soll ihn sofort abbauen. Ich wohne privat, der Vermieter wohnt allerdings weit weg.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wo das Problem sein soll. Erstens kann niemand in den Garten schauen und zweitens hat auch kein anderer Mieter etwas dagegen, die fanden es eher schön und witzig. Was mein Vermieter für ein Problem hat, ist mir ein Rätsel.

Darf ein Pool tatsächlich vom Vermieter verboten werden? Im Mietvertrag steht darüber gar nichts, es steht nur, dass der Garten frei und von jedem Mieter genutzt werden darf.

Pool, Vermieter

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