Ich habe schon sehr viele Artikel darüber gefunden, wann Nacktheit untersagt werden kann (bspw. in einem gut einsehbaren Garten oder auf dem Balkon) und wann nicht (bspw. im eigenen Haus).
Nun stellte sich mir die Frage, ob ich, als Vermieter eines bisher unbewohnten Mehrfamilienhauses, der daher keine Rücksicht auf Altmieter nehmen muss, im Mietvertrag die ausdrückliche ERLAUBNIS erteilen kann, dass der nackte Aufenthalt im ganzen Gebäubebereich außerhalb der Einzelwohnungen (Keller, Hausflur, mit hoher Hecke umgebener, von außen nicht einsehbarer Garten) erlaubt ist.
Innerhalb der Wohnungen unterliegt dies natürlich den einzelnen Mietparteien.
Könnten Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, da trotzdem intervenieren (natürlich würden solche Mieter wahrscheinlich gar nicht erst unterschreiben, es ist ein hypothetischer Fall)?