Gewerbeanmeldung für NetworkMartketing notwendig?

Hallo zusammen, ich überlege seit ca. 2 Wochen in das NetWork Marketing einzusteigen. Da ich es auch von Anfang richtig an machen möchte, habe ich mich gefragt, wie es mit einer Gewerbeanmeldung für eine solche Tätigkeit aussieht.

Ich möchte für eine Firma (im Ausland registriert, nicht in der EU) in einem reinem Empfehlungsmarketing tätig werden. D.h. ich werde die Produkte von der Firma zunächst nur für mich persönlich kaufen um mich damit einzuarbeiten aber später dann nur empfehlen.

Meine Aufgabe wäre dann die Produkte der Firma an neue Kunden zu empfehlen. Sobald sich Kunde A, (und auch evtl. spätere Vertriebspartner) der dann zu meiner Downline gehören würde, sich über mich auf der Internetseite der Firma registriert und etwas gekauft hat, erhalte ich eine Provision auf dessen Kauf. Die Firma würde die Waren liefern sowie eine Rechnung an ihn mit MwSt austellen. Aufgrund der Struktur würde ich sogar mitverdienen sobald Kunde A nun einen auch neuen Kunden wirbt, nämlich Kunde B der etwas bestellt, und wenn Kunde B nun Kunde C bringt und der wiederum Kunde D, wäre ich immer zu gewissen Prozentsätzen beteiligt. Ich denke wenn man dies nun regelmäßig betreibt, würde innerhalb einer überschaubaren Zeit ein regelmäßiges Einkommen zustande kommen.

Laut den AGB`s der Firma bin ich ein unabhängiger Empfehlungsgeber, ich bin kein angestellter Handelsvertreter und kein Repräsentant in irgendeiner Form. Auch habe ich mit dem Versenden der Waren nichts zu tun (auch kein Zwischenlager bei mir) und nehme auch keine Zahlung entgegen. Alles, wirklich alles läuft über die Firma.

Ich bekomme nur meine wöchentlich oder monatliche Provision, mit einer anständig aufgelisteten Provisionsabrechnung, auf mein Konto ausgezahlt.

Wäre bei solch einer Art von NetworkMarketing eine Gewerbeanmeldung notwendig oder sogar zwingend vorgeschrieben? Wie oben schon beschrieben, bin nur ein unabhängiger Empfehlungsgeber für deren Produkte. Müsste ich ein Gewerbe anmelden und auch Gewerbesteuern und Umsatzsteuern bezahlen, eine Buchhaltung führen und alles was ein Gewerbe noch mit sich bringt. Oder ist es vollkommen ausreichend die erhaltene Provisionsabrechnung bei der jährlichen Steuererklärung an das Finanzamt beizufügen?  Egal wie hoch die Einkommenssumme dann auch wäre. Ich würde ja auch nach der Höhe meine Steuern bezahlen. 

Ist es nicht egal wie die Steuer heißt die ich bezahle, Hauptsache das Finanzamt bekommt sein Geld? Habe schon hier auf der Plattform gelesen, dass es Grenzen gibt, ab 24.500 € Gewerbsteuer, ab 17.500 € Umsatzsteuer, etc.. Inwieweit wäre das für mich bei einer solchen Tätigkeit relevant. Wäre ich dann als Gewerbetreibender einzuordnen? Im Prinzip erzähle ich ja den Leute nur etwas von den Produkten.

Spielt es ein Rolle,  dass die Firma nicht in der BRD sondern im Nicht-EU-Ausland (Schweiz) sitzt? Greifen dann die deutschen (und EU-)Gesetze überhaupt?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Steuern, Recht, Gewerbe, Network Marketing, Wirtschaft und Finanzen
Darf man LifePlus Produkte auch dann noch zurück tauschen, wenn die Schutzfolie offen ist, das innere des Produkts aber nicht zerstört wurde und der Deckel..?

...und die Außenhülle unbeschädigt sind.

Es handelt sich hierbei um Nahrungsergänzugsmittel, genau genommen den Produkten MVP und X-Cell.

In der Nutzerbedingung stand:

Lifeplus garantiert Ihnen 30 Tage lang die Rückzahlung Ihres Geldes für alle seine Produkte. Sollten Sie aus irgendeinem Grund mit den Produkten nicht zufrieden sein, können Sie Ihren Einzelauftrag oder den ASAP-Vertrag widerrufen, indem Sie uns innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Produkte benachrichtigen; diese Benachrichtigung muss gemäß Absatz 8.2 erfolgen. Das bedeutet, dass Sie uns während des betreffenden Zeitraums Ihre Entscheidung, den Einzelauftrag oder den ASAP-Vertrag zu widerrufen, mitteilen können, wenn Sie es sich anders überlegen oder aus einem anderen Grund das Produkt nicht behalten wollen, und dann eine Erstattung des Kaufpreises ("Recht auf Widerruf und Erstattung") erhalten. Diese Garantie gilt nur für die Produktpalette von Lifeplus, die Lifeplus innerhalb Europas vertreibt. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist können wir keine Produkte mehr für eine Rückerstattung oder zum Umtausch annehmen, es sei denn, Sie haben sich als fehlerhaft erwiesen. Dies berührt Ihre gesetzlichen Rechte nicht.

Und

Zurückgeschickte Produkte müssen in der Originalverpackung zusammen mit dem Originalkaufbeleg bei der Retourenabteilung unseres Kundendienstes unter der Adresse (...)

Meine Frage: Darf ich das zurück tauschen. Ich habe nur minimal davon probiert und es hat mich nicht sonderlich berauscht. Gilt das als Originalverpackung, wenn nur die Schutzfolie weg ist, ansonsten aber alles unbeschädigt ist?

Schließlich war ich ja nicht damit zufrieden und ich kann ja auch nur dann nicht zufrieden sein, wenn ich was davon probiert habe? Oder liege ich da falsch?

Geld, Recht, Lieferung, LifePlus, Nahrungsergänzungsmittel, Network Marketing, Umtausch, mvp

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