Moin über eine Ausbildung als „Berufskraftfahrer“ U21 bekommt man die Schlüsselzahl 185 in seinen Führerschein, dies bedeutet wie folgt;
Auflagen zu den Klassen C und CE:
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur
- bei Fahrten im Inland und
- im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin” oder „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Wie sieht das mit dem Führerschein aus, wenn man die Ausbildung abbrechen würde und unter 21 ist? Ist dann das fahren bis 21 verboten oder verliert man den Führerschein?
Ich zieh die Ausbildung durch frag mich nur, falls es dazu warum auch immer kommen sollte, dass ich abgesichert wäre beziehungsweise so in dem Unternehmen bleiben könnte.