Wie genau vorgehen?

Hallo liebe Geschwister, ich hab eine Frage.

Ich bin zurzeit sehr mit einer Schwester ,,verknüpft" wir sind nicht verheiratet. Sie ist 15 ich bin 15. Jedoch ist eine gläubige Muslima und ich ein gläubiger Moslem. Sie ist sehr reif und man kann sich sehr gut mir ihr unterhalten und eine gesunde Konversation führen. ( wir haben noch nie über Haramsachen geredet, weil wir Haya haben ). Ich habe sie bis jetzt nur einmal gesehen sie aber mich nicht, da wir in der Türkei im gleichen Ort zufällig Urlaub hatten und die gesagt hat ich solle herkommen jedoch konnte ich nicht da ich nicht wollte das wir miteinander persönlich reden. Wir schreiben jeden tag auf tiktok und schicken uns gegenseitig Videos über Islam und lernen gemeinsam viel dazu ich erzähle ihr was sie lernt neues und sie erzählt mir was wo ich dann wieder neues lerne. Wir pushen uns sozusagen gegenseitig um الله subhanahu wa ta’ala näher zukommen. Ich hab aber vor kurzem ein Gefühl das es nicht richtig ist soviel zu schreiben ich weiß ich möchte sie heiraten aber sie wohnt in Deutschland und ich in Österreich und ich denke mir die ganze zeit ich sollte es sein lassen, warten und الله die Entscheidung überlassen weil ich vertraue auf الله ich weiß es wird immer das bessere kommen wenn man was für den willen الله 's etwas sein lässt. Die Frage ist wie ich das aber jetzt mache, soll ich ihr die Situation so schildern wie hier? Oder sie überall entfernen ohne was zu sagen, das wäre aber nicht richtig ich weiß nicht ob sie dann irgendwie das denkt was ich dabei dann denke und ob sie es versteht wenn ich es so tue.

Danke für eure Hilfe meine Akhis und Ahwats.

Islam, halal, Muslime, haram, Islamische Ehe
Die Brautgabe (Mahr) bei Scheidung in Raten abbezahlen möglich?

Hallo ,

ich stecke aktuell in einem kleinen Dilemma. Ich habe damals geheiratet und bei der Heirat habe ich eine Summe für die Mahr mit meiner Ehefrau zusammen festgelegt, worüber wir beide uns einig waren . Sie sagte mir , zahle mir erst die Mahr komplett aus solltest du die Scheidung fordern. Nun wollte ich mich von ihr Scheiden lassen , jedoch kann ich ihr diese Summe nicht direkt auszahlen , da ich Finanziell dazu nicht in der Lage bin. Ich hatte bereits mit ihr eine kleine Diskussion darüber. Sie besteht bei der Scheidung auf die Komplette Summe. Ich habe ihr gesagt schau mal ich bezahle dir die Mahr , jedoch in Raten es ist mir anders nunmal nicht möglich. Dieses wollte Sie nicht akzeptieren , Sie verlang ihr Recht gegenüber mir und wenn ich diese nicht folgen leiste , wird Sie mir am Tage der Auferstehung nicht verzeihen. Wie sieht das islamische Recht hierbei aus , denn ich denke das ist eine Situation wo man beide Parteien verstehen kann. Ich habe damals eingewilligt ihr diese bei der Scheidung direkt zu bezahlen , jedoch kann ich mir kein Geld aus dem Hut ziehen . Sie solle sich einfach paar Monate gedulden , sie kriegt schon ihre Mahr von mir ausgezahlt . Auf der Emotionalen Ebene denke ich mir Allah kennt doch meine Lage und es ist mir nun mal andere nicht möglich. Ich finde das übrigens alles sehr kindisch. Jetzt noch mal die Fragen zusammengefasst :

Kann ich die Mahr überhaupt in Raten bezahlen nach der Scheidung ?

Muss ich mein Wort halten und erst das Geld zusammen haben bevor ich Sie scheiden darf ?

Wenn Sie eine Ratenzahlung nicht akzeptiert und ich ihr aber die komplette Summe in paar Monaten zugesendet habe , habe ich dadurch noch Schulden bei ihr offen die Sie dann von mir verlangen wird am Tage der Auferstehung, weil ich es nicht rechtmäßig vollzogen haben ?

( Ich bitte nur antworten von Muslimen . Hier stecken viele ihre Nasen rein in Themen wovon Sie keine Ahnung haben . Ich solle mir einen Kredit ziehen von der Bank um meine Schulden abzuzahlen , nicht in anderen Religionen einmischen ohne Fachwissen.)

Islam, Islamische Ehe

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