Hallo zusammen,
vor kurzem schrieb ich meine Abschlussprüfung.
Ich hatte meine schriftliche Abschlussprüfung mit 58 Punkten "ausreichend" bestanden. Um die Ausbildung aber mit gesamt "gut" abzuschließen, fehlen mir in der schriftlichen 9 Punkte.
Gehen wir davon aus, dass ich in der mündlichen Prüfung die Note "Sehr gut" erhalte, inwiefern ist es den Prüferinnen und Prüfern des Auschusses möglich, eine Zweitkorrektur vorzunehmen, und da irgendwie noch die 9 Punkte auf die 6 Aufgaben verteilt zu vergeben? Das wären 1,5 Punkte pro Aufgabe...Ab 67 Punkte würde ich nämlich die Note "Befriedigend" erhalten und insgesamt auf einen Schnitt von 2,3 rutschen.
In der Berufsschule habe ich von 5 Semestern einen Notenschnitt von 1,2.
Zeigt das den Prüfern, dass man die ganze Zeit Sehr gute bis gute Leistungen erzielt hatte und das die dort evtl doch im Sinne des Auszubildenden entscheiden?
Denn ansonsten hätte ich nur eine Abschlussnote von 2,6 und wäre mit der Note Befriedigend totunglücklich!
Ich bedanke mich recht herzlich für die Antworten.
Grüße