Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

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Tragfähigkeit Decke?

Hallo an alle GuteFrage Mitglieder,

ich versuche das ganze zuerst vereinfacht zu erklären.

Ich möchte im Haus BJ. ca 1965-1970 im OG eine FBH mit Trockenestrich einbauen. Dabei wird der alte "leichte" Dielen Boden entfernt.

Die Decke zwischen EG und OG ist eine Hohlkörper bzw. Hohlsteindecke (Kaiserdecke) mit ca. 3cm Aufbeton. (Spannweite ca. 4,5m)

Jetzt denke ich das Gewicht der Trockenbauweise (ca. 35kg mit neuen Bodenbelag) sollte für diese Decke kein Problem sein.

Aber es gibt noch eine Trennwand mit Hohlziegen und auf beiden Seiten 2cm Putz. Ich komme hier auf ein Gewicht pro lfm von ca 380kg. Ich hab gelesen das solche Streifenbelastungen bis zu 500 kg sein dürfen. Ich will zusätzlich auf einer Seite eine Vorsatzschale mit Diamantplatten wegen Schallproblematik hinzufügen. Jetzt kommt hier nochmals ca 30kg. Gewicht pro m hinzu.

Ich hoffe ich habe das ganze halbwegs verständlich beschrieben.

Meine Frage ist jetzt ob ich bei dieser Trennwand mit der FBH und Vorsatzschale Probleme mit der Tragfähigkeit der Decke bekomme? Dann darf man ja eigentlich wenn der Raum fertig ist, nicht mehr viel hinstellen, also schwere Kästen z.b

Auf der anderen Seite kommen ja dann auch wieder Gegenstände hin. Sind 2 Schlafzimmer und genau hier stehen dann die Kleiderschränke. Da ist dann Gesamt schon ein Gewicht vorhanden.

Zusätzlich ist bei einem Ende der Trennwand unterhalb im EG die Terassentür. Das könnte ja wegen Lastabtragung ja zusätzlich Probleme geben.

Die tragenden Wände sind 17,5cm Betonwände.

Vielleicht hat jemand eine Antwort dazu.

lg Marion

Hausbau, Sanierung, Bauwesen, Planung, Statik

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