Sind ortspolizeiliche Ruhezeiten auch für einen Gewerbebetrieb gültig?

Hi - Vielleicht kennt sich jemand mit Ruhezeiten im Wohngebiet aus? Neben uns ist ein Gewerbebetrieb. Dieser Betrieb besteht bei einem Lieferanten auf tägliche Zustellung um ca. 6 Uhr, manchmal auch früher. Die Ware soll vor Arbeitsbeginn angeliefert sein. Wir wurden heute, wie so oft, geweckt, weil der LKW zuerst mit lautem Rückwärtston (fast 80 DB hat alleine dieser Ton) zum Abladeplatz gefahren ist und dann die Rampe betätigt hat und sehr viele Waren mittels Hubwagen abgeladen wurden. Diese Firma behauptet, sie dürfe bei uns im Wohngebiet ab 6 Uhr Waren zustellen und da dürfe sie so laut wie notwendig sein. Es gibt kein Gewerbegebiet, diese Firma ist nur hier im Wohngebiet, weil ganz früher einmal ein kleiner Gewerbebetrieb in dem Gebäude war. Die jetzige GmbH wurde immer größer. Einige Anrainer sind der Meinung, die Firma wäre legal nie hier her gekommen, auch ein Anwalt hat das einmal gemeint. Von der Gemeinde ist dazu keine Auskunft zu bekommen, der Volksanwalt hätte es versucht. Um ca. 7 Uhr treffen dann die einzelnen Firmenmitarbeiter mit über 10 LKW ein, dann werden die angelieferten Waren sehr laut einzeln, nicht auf der Palette, verräumt, praktisch in die Garage geworfen usw.. und die Mitarbeiterfahrzeuge werden danach ebenfalls beladen. Ich hätte dazu schon einmal bei der BH nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass es die Lieferanten zu unterlassen haben, den Motor laufen zu lassen. Das konnten wir dann teilweise durchsetzen, teilweise laufen die Motoren bei der Zustellung noch immer. Dann habe ich gefragt, welche Zeiten es für Anrainer gibt, an die sich Lieferanten halten müssten. Antwort: gar keine, es dürfe 24 Stunden zugestellt werden. Weiters wurde mir gesagt, dass es für neuere Betriebe Auflagen gibt, für ältere allerdings nicht. Ich wollte jetzt fragen, wie das mit den ortspolizeilichen Ruhezeiten zu vereinbaren ist, dass wir feste Ruhezeiten vorgeschrieben bekommen haben, ein Betrieb sich anscheinend aber nicht daran zu halten hat? Hier sind unsere Ruhezeiten, ich habe sie von der Gemeindeseite kopiert: "Die Gemeinde weist aufgrund zunehmender Beschwerden darauf hin, dass die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten (vor allem Motorrasenmäher, Motorsägen, Musikwiedergabegeräte über Zimmerlautstärke udgl.) im gesamten Gemeindegebiet verboten ist, in der Zeit zwischen 20.00–08.00 Uhr, und von 12.30–14.00 Uhr, sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen bei Benützung von Rundfunk-, Fernseh- und Tonwiedergabegeräten im Freien darf die Lautstärke dieser Apparate nicht größer sein, als unter dem Begriff »Zimmerlautstärke« allgemein verstanden wird. (Ausgenommen davon sind anmeldepflichtige Veranstaltungen). Alle BürgerInnen werden aufgefordert, diese Ruhezeiten im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders einzuhalten." Kann es wirklich so sein, dass ein Gewerbebetrieb im Wohngebiet 24 Stunden beliefert werden darf und wir Anrainer uns selbst aber an die ortspolizeilichen Ruhezeiten zu halten haben? Danke

Polizei, Recht, Betrieb, Gewerbe, Wohngebiet, Ruhezeiten

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