Hallo, mein neuer bzw. Alter Arbeitgeber hat mich heute gekündigt, ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist.
In dem Einwurfschreiben heißt es: Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 17.05.2019. Ich bin noch in der Probezeit und somit ist eine 14 Tägige Kündigungsfrist gegeben. Im Arbeitsvertrag steht unter dem Punkt "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" folgender Satz: Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits gemäß den gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
Laut den gesetzlichen Fristen 622 BGB heißt es ja:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Frist für den 15.05 haben Sie ja bereits verpasst, ist dann nicht nur noch die Kündigung zum Ende des Monats möglich? Weil hier die Rede vom 17.05 ist.
Ein Tarifvertrag besteht nicht.
Grüße