Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

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Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?

Hi Leute,

ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .

Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !

Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !

  • Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?

  • Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?

  • Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?

  • Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?

  • Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen

  • So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?

-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!

EUER SHISHA-FRITZ :)

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Lohnt sich ein Kleingewerbe als Lieferfahrer?

Hallo,

Ich habe mich vor einigen Tagen bei Deliveroo beworben. Das ist ein Lieferdienst, der mit sämtlichen Restaurants zusammenarbeitet. Wenn ich mit dem Fahrrad, die gewünschte Lieferung von Restaurant zu Kunde bringe, bekomme ich 7,50 € Bruttolohn die Stunde. Das erscheint erstmal wenig, weil es nicht nach Tarif ist aber Trinkgeld ist zu 100 % meins und sollte ich mit dem Mofa ausliefern, bekomme ich sogar 15 Cent Benzingeld pro gefahrenen Kilometer. Allgemein interessiert mich die Arbeit sehr. Man sieht die Stadt, lernt die Menschen kennen und bekommt dafür auch noch Trinkgeld. Meine Mutter ist davon aber garnicht begeistert und jetzt mache ich mir natürlich Gedanken dazu. Der Nachteil ist nämlich: Ich müsste dafür ein Kleingewerbe anmelden. Das wird wahrscheinlich beinhalten, dass ich mich selbst Sozial/Krankenversichern muss, ziemlich viele Steuerabgaben habe und Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, vergessen kann. Meint ihr, dass sich das Ganze lohnen würde? Bitte bleibt bei eurer Meinung sachlich und sagt mir nicht "Mach lieber etwas ordentliches, es gibt so viele bessere Jobs" Denn darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, Spaß an meinem Job zu haben und am Ende des Monats, genau so viel verdient zu haben, wie ein Produktionsarbeiter in Vollzeit.

Grüße :)

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KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?

Hallo Community,

ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.

Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.

Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?

Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?

Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?

Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.

KFZ, Steuern, Autohandel, Gewerbe, Nebengewerbe, differenzbesteuerung

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