Ich habe ein Gewerbe zum 01.11. abgemeldet. Kann ich zum 01.12. ein anderes Gewerbe anmelden, das als Kleingewerbe ohne USt-Verpflichtung vorgesehen ist?

Ich habe 10 Jahre lang eine Internet-Werbeagentur betrieben, doch in diesem Jahr gingen die Erträge zurück. Das hat teils mit der Entwicklung es Online-Werbemarktes zu tun, teils hat es gesundheitliche Gründe.

Da ich um den Erhalt meines Kleinunternehmens gekämpft habe (vor allem wegen Unterhaltsverpflichtung für 4 Kinder), entstanden Schulden und insbesondere Steuerrückstände, auch Umsatzsteuer.

Ich hatte im Oktober kurz eine Anstellung in einem Bildungsunternehmen, die aber in der Probezeit einvernehmlich beendet wurde, da sich Randbedingungen (es ging um Schulungen für Asylsuchende) kurzfristig geändert haben.

Ich habe mein Gewerbe im November, rückwirkend zum 01.11., abgemeldet. Nicht nur, weil ich optimistisch wegen der neuen Stelle war, die mit Provisionen recht gut bezahlt gewesen wäre. Sondern auch, weil ich einem vom Finanzamt angedrohten Verfahrung zur Gewerbeuntersagung zuvorkommen wollte.

Damit stehe ich nun zunächst als Privatmann ohne Arbeit und ohne Gewerbe vor dem Problem, die Rückstände zu erledigen.

Eine effektive Lösung, die ich sehe, wäre die Wiederaufnahme des Gewerbes. Denn ich habe ja einen langjährigen Kundenstamm und kann durch fleißige Akquise zum Jahresende mehr Geld hereinholen als mit jedem Job - auch wenn die Arbeit als Werbeagentur aus o.a. Gründen keine Dauerperspektive wäre.

Ich würde auch die neue Tätigkeit anders definieren: von der Werbeagentur mit Betrieb von zwei Portalen hin zu einer Beratungstätigkeit, in der ich mein sehr umfangreiches Wissen zur Online-Medienarbeit einsetze. Gleichzeitig würde ich mich um eine Anstellung bemühen, dies auch wieder im Bereich Beratung und Bildung. Das neue Gewerbe wäre damit ein USt.-befreites Kleingewerbe, da ich davon ausgehe, in einigen Monaten eine Anstellung zu finden und das Gewerbe würde unter der Freigrenze bleiben.

Jetzt ist nur die Frage, ob ich damit durchkomme. Denn dieses Jahr habe ich natürlich mehr als 17000 eingenommen. Das Finanzamt könnte also sagen: halt, hier wird nur der Name gewechselt. Im günstigsten Fall müsste ich dann auf die Umsätze USt. nachzahlen.

Im Fall, dass diese Idee mit dem USt-befreiten Kleingewerbe nichts bringt, könnte ich auch mein altes Gewerbe einfach wieder anmelden. Ich war bei der Schuldnerberatung und dort erfuhr ich, dass ich das Gewerbe nicht hätte abmelden sollen, weil Gewerbeuntersagungen nicht so leicht durchkämen. Ärger mit dem Finanzamt würde ich wahrscheinlich bekommen, weil die darin einen naiven Versuch sehen würden, durch Ab- und wieder Anmelden des Gewerbes die Untersagung zu verhindern. Sie würden dann wohl sofort die Untersagung betreiben.

Was ist also besser: * altes Gewerbe einfach wieder anmelden und mal abwarten, ob das Finanzamt eine Gewerbeuntersagung betreibt * Kleingewerbe anmelden, so wie es auch dem Plan entspricht, wieder Arbeit zu finden

Selbständigkeit, Freiberufler, Gewerbe, Umsatzsteuer
Welche Rechte habe ich hier, wenn ich parken möchte (Gewerbegebiet)?

Mir ist grundsätzlich bewusst, dass der Eigentümer eines Privatgrundstückes das Recht hat, über die Nutzung seiner Fläche zu bestimmen.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Fakt: Keine Parkfläche ist als solche mit Linien oder Schildern markiert.

Firma A hat eine Nachbarfirma B, die großzügig anbaut. Im Rahmen des Bauvorhabens herrscht Parkplatzmangel, auch weil die Bauarbeiter mit ihren Wagen Stellplätze brauchen.

Firma A braucht ihren Parkplatz den ganzen Tag für sich, die Stellplätze reichen gerade so für den Eigenbedarf. Es stellen aber trotzdem Bauarbeiter ihre Autos ab. Diese bekommen einen Zettel mit der freundlichen Bitte, das Auto das nächste Mal woanders anzustellen.

Gegenüber von A und B hat Firma C eine Halle. Vor der Halle ist eine riesige Fläche, die zum Parken komplett reichen würde. Es hängt dort irgendwo ein laminiertes Din A4-Blatt mit dem Logo der Firma. Der Geschäftsführer hat mit Abschleppen gedroht, wenn dort geparkt würde. 2-3 Mal die Woche bekommt Firma C für je maximal 2 Stunden Besuch von hunderten Schneeballsystem-Hausfrauen. Die Fläche soll ihnen zum Parken dienen. Sonst steht der Platz leer.

Zwischen den "Straßenseiten" befindet sich keine Straße! Von den Gebäuden an ist es so gepflastert, dass sich die Pflasterung in der Mitte zu einer Rinne trifft. Man kann also an der Infrastruktur nicht erkennen, wo die Grundstücke aufhören. Straßenschilder stehen auch nirgends welche.

Müsste jemand, der von dem Problem keine Ahnung hat, bei Abschleppung die Kosten befürchten, oder kann er darauf bestehen "Hier ist nichts kenntlich gemacht und im ganzen Gewerbegebiet sieht die Infrastruktur so aus, ich habe mein Auto nach bestem Wissen und Gewissen hingestellt und sehe nicht ein, für ein Versäumnis des Eigentümers zu bezahlen! "

Recht, abschleppen, Eigentum, Gewerbe, Kraftfahrzeug, parken, Straßenverkehrsordnung, Gewerbegebiet, Privatgrundstück
Kann ich Gewerbe nachträglich anmelden/ummelden?

Hallo Community,

vorab zur Info > ich betreibe einen Onlineshop. Bin Ende April umgezogen und habe am 15.04.2015 mein Gewerbe abgemeldet, da mir gesagt wurde ich müsse einfach neu anmelden einen Ummeldeschein gäbe es nicht mehr. Nun folgende Situation: Habe zu diesen Zeitpunkt meine Website vom Netz genommen allerdings kahmen da die Domain am Anfang noch versteckt erreichbar waren noch 3 Bestellungen rein, welche ich ausgeliefert hatte (ca. 2 Wochen nach Abmeldung), mir wurde gesagt zurückwirkende Anmeldung möglich. Bist zum aktuellen Datum habe ich mich noch nicht angemeldet da ich bis jetzt den Shop Stück für Stück optimiert habe (mache das ganze nur nebenberuflich) und die Seite auch für Besucher so eingestellt habe das keine Bestellungen mehr ausgeführt werden können. Leider vergaß ich die 3 Bestellungen und mir fiel das ganze erst nun beim durschauen meiner Buchführung wieder auf.

Möchte mich nun gerne wieder anmelden. Folgende Fragen vorab:

  1. Ist es noch möglich mich rückwirkend zum 15.04.15 wieder anzumelden (Gewerbe lief davor 3 Jahre)?
  2. Habe gehört die meisten machen das ganze kostenlos max. 3 Monate? Welche Geldbuße würde mich schlechtenfalls treffen?
  3. Wie würdet Ihr in meiner Lage am besten vorgehen?

Mir ist durchaus bewusst dass es meine eigene Schuld ist, nur habe ich doch Bedenken eine arg hohe Geldbuße zu bekommen!

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