Hallo,
ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.
Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.
Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.
Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.
Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.
Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?
Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.
Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!