Bohrlöcher mit Dübel in Bad, Auszug

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Vor ca. einem Jahr bin ich mit einer Freundin in eine Wohnung eingezogen. Ich war leider nicht bei der Übergabe dabei, stattdessen meine Freundin. Die besagte Freundin ist schon vor einigen Monaten aus dem gemeinsamen Mietvertrag durch mich entlassen worden. Ich habe dafür nun eine neue Mitbewohnerin. Nun werde aber auch ich ausziehen und meine jetztige Mitbewohnerin möchte die Wohnung allein übernehmen. Als wir das Übergabeprotokoll dann mal durchgeschaut haben, ist uns aufgefallen, dass bei der damaligen Übergabe (wo noch die erste Mitbewohnerin dabei war) nicht die 4 Bohrlöcher an insgesamt 3 Fliesen mit Dübel im Protokoll vermerkt wurden. Als wir mit dem Hauswart telefoniert haben, meinte dieser dass diese Löcher bei einem vollständigen Auszug von uns wieder repaiert werden müssen.

Ich bin nun ratlos was ich machen soll, die 4 Löcher stammen noch vom Vormieter, ausirgendeinem Grund wurde dies aber weder in meinem Übergabeprotokoll noch in dem Protokoll der Vormieter vermerkt.

Ich habe dann im Internet gelesen das eine gewisse Anzahl an Bohrlöchern in Fliesen durch den Mieter nicht beglichen werden müssen, weil das nun mal die normale Abnutzung wäre. (Wurden die Löcher vllt auch deswegen nicht vermerkt im Protokoll? und nun versucht man mir die Kosten aufzuschwatzen?)

Kann ich mich hiermit von den nun anstehenden Kosten retten?

Schonmal danke für die Antworten!!

Fliesen, Mietrecht, Auszug, Ohrloch

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