Wie nah darf an der Straße gebaut werden bzw. dürfen gegenstände unmittelbar neben der Straße stehen?

Mein Bruder wurde während der fahrt von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgedrängt ist ausgewichen und dabei in einen Stein gefahren, welcher unmittelbar am Straßenrand stand.

Anbei ein paar Bilder zu dem Unfall wenn das funktioniert die einzufügen.

Der andere Verkehrsteilnehmer ist weiter gefahren und hat laut der Polizei somit Fahrerflucht begangen.

Nun zu meiner frage: Dürfen diese steine Dort stehen? ich gehe davon aus, dass das Grundstück zu dem auch die Steine gehören Rechts bei dem Zaun endet. wenn das der Fall ist bin ich mir ziemlich sicher dass die Steine dort nicht stehen dürften.

Aber wie sieht es aus wenn das Grundstück genau bei der Asphalt kante endet? Dürfen diese steine dann dort stehen?

Zusatz 1: wenn es dunkel ist sind die Steine sehr schlecht zusehen da an den Steinen weder ein Licht noch ein Reflektor oder so was ähnliches angebracht ist.

Zusatz 2: Mein Bruder wurde nur leicht verletzt sprich er hat sich das rechte Handgelenk gestaucht, eine leichte Verbrennung am linken arm durch den Airbag erlitten und erinnert sich leider an ca 30 Sekunden während des Unfalls nicht mehr wodurch er zu dem anderen Fahrer nur wenig sagen kann.

Hier einmal der bericht zu dem Unfall.

https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kreispolizeibehoerde-ennepe-ruhr-kreis-autofahrer-weicht-pkw-aus_id_9196494.html

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Anzeige wegen Fahrerflucht ohne Schaden?

Hallo ihr lieben,

Wir kamen am Montag zurück aus dem Urlaub, wollten einparken, ließen das Auto reinrollen statt im Rückwärtsgang reinzufahren und dann haben wir das Auto hinter uns leicht gestoßen.

Geparkt und ausgestiegen stellten wir keinen Schaden fest, nicht mal einen Kratzer ... Nur dass die Kennzeichenhalterung leicht gebogen war aber das hätte auch vorher schon sein können.

Jemand hatte uns gesehen und drohte die Polizei zu rufen wenn wir jetzt gehen würden. Ich hatte es auch für die richtige Idee gehalten aber mein Freund war müde und meinte es sei ja nichts. Wir haben dann ca 20 Minuten gewartet und mein Freund einen Zettel auf dem Auto hinterlassen, das wir keinen Schaden feststellen konnten und wenn etwas sein sollte ihn der Kfz Besitzer anrufen kann.

Es kam erstmal nichts und nun stellt sich raus das der Mann auf dem Balkon der uns zusah den Zettel nahm und uns bei der Polizei anzeigte wegen Fahrerflucht..

Die haben sich schon gemeldet und haben wohl auch Fotos gemacht von beiden Autos ( da der Mann vom Balkon sie ja gerufen hatte ) und nun kriegt mein Freund ein " Formular ".....

Er hat schon ein paar Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsübergrenzung aber er hat noch nie einen Unfall gehabt, sei geflüchtet oder sonst etwas ...

Was kommt auf ihn zu? Inwiefern droht eine Strafe?

Kennt sich jemand mit dieser Art Formular aus? was sollen wir tun..?

LG

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Bekomme ich die Daten eines Unfallverursachers nachdem er von der Polizei ermittelt wurde um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können?

Und zwar hatte ich letzte Woche einen Verkehrsunfall. Ganz klare Unfallflucht des Unfallverursachers. (kurz zum Verständnis - wir fuhren grade aus, er fuhr von der Linksabbiegerspur einfach los, ich habe gehupt, eine Vollbremsung hingelegt und es hat trotzdem nicht gereicht, ich habe ihn ordentlich hinten weg geschoben, er fuhr sofort weiter, ohne bremsen oder sonstigem. Wir fuhren gleich auf den nächsten Parkplatz und warteten. Anschließend sind wir sogar noch mal die „Fluchtstrecke“ abgefahren, in der Hoffnung er würde dort warten, leider ohne Erfolg.) Ich habe nur ein Teilkennzeichen erkennen können.

Ich war dann gleich bei der Polizei und habe Anzeige erstattet, wir waren zu zweit im Auto und am Samstag erhielt mein Freund dann einen Brief, er solle eine Zeugenaussage machen, auf diesem Brief stand sogar schon ein Beschuldigter mit drauf. Nun erzählte mir mein Arbeitskollege allerdings, die Polizei würde ausschließlich aufgrund der Unfallflucht ermitteln und mir, sobald der Verursacher feststeht, keinerlei Auskünfte geben.

Daher die Frage – wie soll ich denn bitte sonst an die Daten des Verursachers kommen um diesen meiner Versicherung zu melden? Muss ich mir tatsächlich einen Anwalt nehmen um diese Daten bei der Polizei erfragen zu können?

Vielen Dank im Voraus!

KFZ, Unfall, Versicherung, Recht, Unfallflucht, ermittlung, Fahrerflucht, Auto und Motorrad
Strafbefehl eingetroffen, Vorwurf Fahrerflucht. Was meint ihr?

Hallo,

im letzten Jahre bin ich von meinem Arbeitsplatz um 21 Uhr in mein ca. 60 km weiter entferntes Zuhause gefahren. Etwa gegen 22 Uhr klingelte die Polizei, wollte ein Foto von meinem Wagen schiessen, Fotografierten sogar meine Schuhe und wollten das ich eine Fahrerflucht am etwa 10 Km entfernten Supermarkt gestehe der sich um 20:30 Uhr ereignete.

Ich wäre im Supermarkt gewesen und hätte Bier gekauft und wäre dann draußen beim ausparken in einen stehenden PKW gefahren, hätte den Schaden sogar begutachtet und hätte mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt.

Es gäbe eine Zeugin. Diese ist zeitgleich die geschädigte.

Soweit so gut.

Die zusammengefassten Fakten stellen sich wie folgt zusammen:

Meine 2 Mitbewohner erklärten der Polizei das Sie nicht genau wussten wann ich heim kam, jedoch nicht so früh das sich das mit dem Vorwurf vereinbaren lies. Die Schuhe die die Polizei erwartete zusehen wären ( ich glaube graue ) Nikes gewesen. Ich trug während der Arbeit und natürlich auch zu diesem Zeitpunkt blaue Nikes. Tage und Wochen später wurden natürlich alle möglichen Ermittlungen eingeleitet. Erfolgt sind: Eine Polizei Ladung zur Aussage die ich in Absprache mit meinem RA durch Ihn ablehnte. Er schrieb glaub ich eine detaillierte Stellungnahme. Monate später wurden Fotos von mir bei der Polizei angefertigt in dem die eine Zeugin aus dem Supermarkt mich identifiziert hätte. Mein PKW wurde 3x von einem unabhängigen Gutachter vermessen und begutachtet, Ergebnis: Der Wagen kann das nicht gewesen sein. Die Ermittler nahmen 2x Kontakt mit meinem Arbeitgeber auf damit die Dienstpläne geprüft werden. Diese besagen das ich mind. bis 21 Uhr auf der Arbeit gewesen war. Auf dem erhaltenen Strafbefehl stehen als Zeugen meine beiden Mitbewohner sowie mein Arbeitgeber ( bzgl. des Dienstplanes ) ein Kommissar, vermutlich der der mich in der Nacht aufsuchte mit seinem Kollegen die potenzielle Geschädigte und eine weitere Frau von der bislang nie die Rede war.

Nachdem die Sache sogar für meinen Anwalt als erledigt erschien aufgrund von Monatelanger Funkstille flog heute ein Strafbefehl ein.

1600 Euro Strafe 3 Monate Fahrverbot.

Nach Recherche ist mir klar das die nächste Instanz eine richtige Verhandlung ist.

Ich möchte euch hier bitten neutral und objektiv zu beurteilen:

welche Chance habe ich das ich freigesprochen werde ? Was könnten noch für zusätzliche Kosten auf mich zu kommen wenn ich es auf eine Verhandlung ankommen lasse ? Bzw. zusätzliche Strafen ?

Zu mir:

Ich habe immer eine weise Weste gehabt, ausser einer dummen Aktion vor einigen Jahren ( ausserhalb der Probezeit ) wurde ich mit 1,2 Promille aus dem Verkehr gezogen. An diesem Abend war ich sofort ehrlich und kooperativ, meine Strafe habe ich gezahlt und das Fahrverbot ausgesessen.

Und bin auf das "übliche ab und an" geblitzt werden oder das ständige Knöllchen kassieren in der Stadt habe ich nichts auf dem Kerbholz.

Was meint ihr ?

Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Gesetz, Gericht, Fahrerflucht, Strafbefehl, Strafe
Lohnt sich das Einschalten eines Anwalts bei (unbeabsichtigter) Fahrerflucht nach Parkschaden?

Hallo mir wird von der Polizei Fahrerflucht nach Parkschaden an einem anderen Fahrzeug vorgeworfen (offensichtlich nur Lackschaden, kein Blechschaden), wovon ich selber aber nichts bemerkt habe. Es gibt keine Zeugen, der vermeintliche Unfallgegner hat wohl die Angewohnheit, sich die Nummernschilder der anderen Parkenden vorsorglich zu notieren (so schilderte es mir die Sachbearbeiterin der Polizei). Ich habe mein Fahrzeug bereits zweimal der Polizei vorgeführt, das erste Mal hat die Sachbearbeiterin die vermeintliche Kontaktstelle (vorne rechts unter den Frontscheinwerfern) begutachtet und fotografiert. Dort sind deutliche Kratz und Schleifspuren, die aber bereits mehrere Jahre alt sind und die schon da waren, als ich das Auto vor vier Jahren gebraucht kaufte. Die Polizistin meinte auch, dass die Spuren „alt“ aussähen. Eine Lackprobe nahm sie erstmal nicht, sie wolle, so sagte sie, zunächst die fotografischen Befunde bewerten - wenn ich innerhalb der nächsten zwei Wochen nichts von ihr hören würde, sei der Vorwurf fallengelassen. Ich dachte zunächst, die Sache sei erledigt. Dann wollte die Bearbeiterin nach zweieinhalb Wochen doch noch eine Lackprobe. Sie sagte, die Spuren sprächen doch für meine Täterschaft, sie wolle sich die Lackproben unter dem Mikroskop anschauen und wenn diese passten, müsste sie mir den Tatvorwurf machen. In dem Formular zur „schriftlichen Äußerung“, die sie mir zwei Tage später zuschickte, habe ich angekreuzt, die Tat nicht begangen zu haben, mit der Begründung, keine Kollision oder Berührung mit einem anderen Fahrzeug bemerkt zu haben. Des Weiteren habe ich angekreuzt, „mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 153 a StPO“ einverstanden zu sein.

Meine Frage wäre nun: Lohnt es sich, hier Rechtsbeistand zu suchen ? (ich besitze keine Rechtsschutzversicherung)

Zusatzinfo: Ich habe gegenüber der Polizei wahrheitsgemäß angegeben, der einzige Fahrzeugbenutzer zu sein, und zur Tatzeit möglicherweise am angegebenen Ort geparkt zu haben (parke fast immer dort).

Viele Grüße und schönen Dank für eine Antwort

Rechtsanwalt, Recht, Fahrerflucht, Auto und Motorrad

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