Hallo erstmal,
leider finde ich im Internet, sowie im echten Leben nie genaue Informationen und bevor ich beim OLG anrufe oder so und mich zum Narren mache versuche ich es hier.
Ich habe den Realschulabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung zum Justizfachangestellten. Nach der Ausbildung zum JfA habe ich als dieser 1 Jahr gearbeitet und bin nun seit dem 01.03 im verkürzten Vorbereitungsdienst zum Justizfachwirten (dementsprechend seit dem 01.03 verbeamtet/ernannt zum Beamten auf Probe inkl. Planstelle bei meiner Stammdienststelle)
Nun stellt sich mir, wie in der Frage bereits geschrieben, wie die möglichkeiten sind, evtl. noch den Rechtspfleger dranzuhängen.
Dazu lese/höre ich immer etwas unterschiedliches. Man müsse 3 Jahre Berufserfahrung haben, die Probezeit als Beamter beendet haben, müsse mit Prädikat den Fachwirten abgeschlossen haben etc.pp.
Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen, am besten mir (relativ) aktuellen Informationen.
Vielen lieben Dank im Voraus! :)