Inflationsausgleichsprämie für Werkstudenten?

Hallo zusammen, hier eine kurze Schilderung der Umstände:

Mein Unternehmen zahlt Arbeitnehmern und Auszubildenden eine IAP. Ich bin Werkstudent und mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Bezugnahme Klausel, also keine vertraglich festgelegte Klausel zum Erhalt von Sonderzahlungen o.ä., im Werkstudentenvertrag habe und daher keine IAP erhalte.

Nach meinen Recherchen gibt das Bundesministerium der Finanzen in seinem FAQ unter Punkt 16 an:

Sofern jedoch keine vertraglichen Vereinbarungen oder andere rechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers zur Gewährung einer Sonderzahlung bestehen, kann er unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen des § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz eine IAP steuerfrei auszahlen.
§ 3 [Steuerfreie Einnahmen]
Steuerfrei sind [...]
11c. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3 000 Euro;
[...]

Beim FAQ ist das Wörtchen "kann" zu beachten, aber gleichzeitig gilt bei der Auszahlung der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Da Werkstudenten

  • nicht zu Ausbildungszwecken im Betrieb sind,
  • in das operative Geschäft eingebunden sind,
  • arbeitsrechtlich als normale Arbeitnehmer eines Betriebs zu behandeln sind und
  • alle anderen Arbeitnehmer die Prämie erhalten,

dürfte die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie theoretisch auch für mich gelten.

Wie seht ihr das?

Ich danke euch für eure Einschätzung 💪

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