Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn meine Eltern den Mietvertrag unterschreiben?

Hallo,

mein Freund und ich werden nun endlich zusammenziehen, denn wir haben eine günstige und vorallem bezahlbare 2- Zimmer Wohnung für 380 Euro bei einer Wohnbaugesellschaft gefunden (ja, absoluter Glückstreffer) Wir haben uns vorab den Mietvertrag zusenden lassen - meine Eltern haben diesen auch für gut befunden. Bei dieser Wohnung brauchen wir weder Bürgschaft noch muss ein Elternteil den Mietvertrag (mit-)unterschreiben und zudem stehen wir bisher beide im Mietvertrag. Heute ist der Termin zur Vertragsunterschreibung.

Nun hat mein Vater jedoch gestern vorgeschlagen das er die Wohnung anmieten könnte und dann für meinen Freund und mich die Kaution übernimmt und mein Freund und ich ihm dann immer die Miete überweisen. Er hat als Vorteil genannt das er so ggf meinen Freund rausschmeißen kann, sollte es zum Streit/Trennung kommen - Was nicht möglich ist wenn mein Freund und ich im Mietvertrag stehen. Er hätte ja genau das gleiche Risiko alleinhaftbar zu sein, würde ich alleine im Mietvertrag zu stehen. Wie seht ihr die Sache? Haltet ihr es für sinnvoll das mein Vater den Mietvertrag unterschreibt? Ich finde es doof, wenn er dann alle Rechnungen etc. bekommt, denn mein Vater ist ab und an sehr kontrollierend und hat somit ja auch alle Rechte das in der Wohnung zu machen was er will.

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Erstmaliger Auszug aus dem Elternhaus (Ü25) in die eigene Wohung?

Einen wunderschönen guten Tag allerseits. (Sorry für den langen Text)

Derzeitig bin ich 26 Jahre jung, wohne in Berlin und bin noch bis Anfang Juli diesen Jahres mit meinem Abitur über den 2. Bildungsweg beschäftigt und gelte als Auszubildender und beziehe daher noch Bafög.

Da einer der ersten großen Schritte in die Selbstsändigkeit das eigene Heim darstellt, wollte ich nun nach dem Abitur ausziehen. Der Auszug während des Abiturs hat sich als relativ schwierig erwiesen, da ich über keinerlei Einkommen verfüge (ausgenommen Bafög) und mir auch eine Bürgschaft verwehrt blieb.

Nun war ich heute beim JobCenter um mich schonmal für Juli anzukündigen und habe auch einen Erstantrag für ALG2 (am Empfang) erhalten. Nach Erhalt des Antrages wurde ich zu einem Sachbearbeiter geschickt, welcher mir den Antrag gleich wieder abgenommen hat (nicht ausgefüllt) und mir stattdessen einen Antrag für einen Wohnungswechsel (nach Äußerung meines Wunsches auf eine Eigene) gab.

Meine eigentlich Frage ist daher, in welcher Reihenfolge ich die Anträge stellen soll. Denn noch beziehe ich ja kein ALG2 und ich dachte, dass erst einmal dieser Antrag unter Dach und Fach sein sollte, bevor ich überhaupt einen Anspruch auf eine eigene Wohnung habe.

Nachtrag (Anmerkung):

Der Sachbearbeiter war bezüglich des Wohnungswechsel nicht gerade erfreut gewesen als er mir das Formular aushändigte. Ich müsse schon einen triftigen Grund schriftlich nachreichen, wenn der Auszug gestattet werden soll.
Nach meinen Recherchen weiß ich, dass dies nicht zutrifft.
Jedoch mache ich mir sorgen, dass man mir unnötig Steine in den Weg legen wird.

MfG

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